Waldorf-Abmahnung wegen „Stirb langsam“

03.07.2013 von Kraus

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen des Films „Stirb langsam – Ein guter Tag zum Sterben“ im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH.

Auf diese wie auf viele (auch aktuelle) Abmahnungen wird die neue Streitwertregelung (1000 Euro, also etwas über 100 Euro Abmahnkosten) noch nicht direkt anwendbar sein. Mehr Infos zu Filesharing-Abmahnungen hier.


Neues Gesetz zum Filesharing: Gute und schlechte Nachrichten

29.06.2013 von Kraus

20130701_171940Vorgestern hat der Bundestag ein neues „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ beschlossen, dass sich auch mit Filesharing-Abmahnungen befasst.

Die erste gute Nachricht: Falls Sie noch nicht verklagt sind, dann können Sie nicht – wie das bisher der Fall war – vor irgendeinem deutschen Gericht verklagt werden, sondern nur noch vor Ihrem Wohnort-Gericht. Das ist gut für Sie, denn für die Abmahner ist es nun nicht mehr möglich, mit allen Sachen zum gleichen – beliebten – Gericht zu gehen und dort eine Fließband-Rechtsprechung zu etablieren.

Die zweite gute Nachricht: Der Bundestag hat in dem Gesetz nochmals bekräftigt, dass die Abmahnkosten in der Größenordnung von 130 Euro liegen sollten – da kommt dann aber unter Umständen noch der Schadensersatz hinzu.

Und jetzt die schlechten Nachrichten: Zum Einen ist die neue Kostenregelung nicht unmittelbar auf Altfälle anwendbar, gilt also nicht direkt zu Ihren Gunsten, wenn Sie heute bereits abgemahnt sind (wird aber wohl indirekt die Gerichtsentscheidungen in Richtung niedriger Streitwert beeinflussen). Zum Anderen gibt es noch ein Hintertürchen für die Abmahner: in Ausnahmefällen sollen nach wie vor höhere Abmahnkosten möglich sein.

Falls Sie interessiert, wer Schuld ist: Die CDU/CSU/FDP haben das Gesetz so durchgesetzt. SPD/Linke haben sich enthalten. Die Grünen waren dagegen, weil ihnen das Gesetz nicht weit genug ging. Der Gerechtigkeit halber muss man dazu sagen, dass das Justizministerium unter Frau Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) das Gesetz auf der anderen Seite gegen den Lobby-Druck der Musik- und Filmindustrie anschieben musste.

Und was sagen Sie dazu? Sie können gern hier unten einen Kommentar (Antwort) hinterlassen.


Oberlandesgericht Düsseldorf: Vodafone muss keine IP-Adressen für Abmahner speichern

29.03.2013 von Kraus

Filesharing-Abmahnungen funktionieren so: Internet-Detekteien überwachen im Auftrag der Rechteinhaber die P2P-Netzwerke. Wenn Sie einen unerlaubten Filesharing-Vorgang feststellen, protokollieren sie die sogenannte dynamische IP-Adresse des Filesharers. Um eine Abmahnung verschicken zu können, müssen die Rechteinhaber dann noch ermitteln, welche Person (Name, Adresse) im Tatzeitpunkt hinter dieser IP-Adresse angeschlossen war. Dazu werden – mittels Gerichtsbeschluss – die entsprechenden Internetprovider befragt, welcher ihrer Kunden diese IP-Adresse hatte.

Zur Erklärung: Die IP-Adresse ist eine mehrstellige Nummer, die jedes im Internet angeschlossene Gerät hat, also auch der  Router/Computer des Filesharers im Zeitpunkt der Tat. Dynamische IP-Adressen sind solche, die nicht fest für mehrere Monate vergeben werden, sondern nur für die Dauer der Einwahl; in der Regel werden sie zwangsweise täglich einmal gewechselt. Man kann sich die dynamische IP-Adresse als eine Art Telefonnummer vorstellen, die täglich gewechselt wird.

Die meisten Internetprovider, z.B. die Telekom, heben die Daten einige Tage lang auf. Das reicht den Abmahnern für die Anfrage.

Es gibt aber auch Internetprovider, z.B. Arcor/Vodafone, bei denen die Daten gleich wieder gelöscht werden, also – Gerichtsbeschluss hin oder her – von den Abmahnern nicht abgefragt werden können. Das passte einigen Rechteinhabern nicht und sie versuchten, die Internetprovider gerichtlich zur Datenspeicherung zu zwingen. In der ersten Instanz hatten sie damit noch Erfolg (Landgericht Düsseldorf). Vodafone ging aber in Berufung und gewann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (07.03.2013 – I-20 W 118/12 u.a.):

Vodafone muss auch in Zukunft keine Daten über seine dynamischen IP-Adressen speichern und demzufolge auch keine Daten an die Filesharing-Abmahner herausgeben. Vodafone-Kunden sind also aus praktischen Gründen ziemlich sicher vor Filesharing-Abmahnungen.

Falls Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben: Bei welchem Provider sind Sie und welche Erfahrungen haben Sie gemacht? (Sie können gern unten einen Kommentar hinterlassen)

HIER FINDEN SIE MEINEN (KOSTENLOSEN) SPICKZETTEL UND MEINEN (EBENFALLS KOSTENLOSEN) PDF-RATGEBER ZUM THEMA „FILESHARING-ABMAHNUNG“:

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Filesharing


Erfolg für Kanzlei Rasch: Retroshare abmahnbar

25.11.2012 von Kraus

Die Kanzlei Rasch hat vor dem LG Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen einen Nutzer der Software Retroshare erwirkt. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

Landgericht Hamburg zu Retroshare

Falls Sie Anmerkungen zum Urteil haben, z.B. wegen der Besonderheiten von Retroshare, können Sie gern einen Kommentar hinterlassen. Natürlich bin ich auch nicht böse, wenn Sie diese Seite bei Facebook liken oder verlinken.


Endlich: Eltern haften NICHT für ihre Kinder (BGH heute zum Thema Filesharing)

15.11.2012 von Kraus

Endlich: Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Eltern nicht ohne Weiteres für Filesharing-Aktivitäten ihrer minderjährigen Sprößlinge haftbar sind. Der Link zur Pressemitteilung des BGH:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=62207&pos=0&anz=192

P.S.: Wenn Sie das auch irgendwie erwähnenswert finden, dürfen Sie gern hier unten einen Kommentar hinterlassen oder sogar diese Seite liken. 🙂


Wissen Sie noch, woher Sie Ihre Produktfotos haben?

08.10.2012 von Kraus

Viele nutzen in ihren Online-Angeboten Fotos, die Sie nicht selbst geknipst haben. Meist ist das völlig o.k., weil sie ausreichende Nutzungsrechte an diesen Fotos erworben haben (direkt vom Fotografen oder von einer Bildagentur).

Auf einen besonderen Gesichtspunkt möchte ich aber hinweisen, weil gelegentlich Webseitenbetreiber wegen solcher Fehler abgemahnt werden:

Man darf solche Fotos meist nicht einfach beliebig weiterreichen. Wer Fotos aus zweiter Hand bekommt, muss also aufpassen.

Oft kommt es zu Problemen, wenn z.B. Hersteller oder Großhändler Produktfotos weitergeben, die sie zwar selbst benutzen dürfen – aber eben nicht mehr. Dem Einzelhändler, der solche Fotos benutzt, drohen dann Abmahnungen vom Hersteller oder vom Fotografen.

Sie dürfen sich auch nicht darauf verlassen, dass Ihr Foto-Lieferant schon die ausreichenden Rechte dazu haben wird (das kann man allenfalls bei professionellen Foto-Agenturen). Wenn er die Rechte nämlich nicht hat, dann müssen Sie nach außen dafür geradestehen.

Fazit: Haken Sie bei jedem fremden Bild genau nach, woher es stammt und ob die sogenannte Rechtekette besteht (also z.B. der Fotograf dem Hersteller erlaubt hat, die Fotos weiterzugeben, der sie wiederum an den Großhändler weitergeben hat mit der Erlaubnis Sie weiterzugeben usw.). Manchmal ist es sinnvoller, selbst die benötigten Bilder herzustellen.

Wenn Sie gute/schlechte Erfahrungen oder Tipps im Umgang mit fremden Fotos haben: Bitte unten kommentieren. Vielen Dank.


BGH: Unterlizenz bleibt bestehen.

26.08.2012 von Kraus

Lizenzverträge sind oft mehrstufig, z.B.: ein Softwarehersteller gibt die Lizenz an einen Vertriebspartner, der wiederum Unterlizenzen an seine Endkunden vergibt.

Was passiert nun aber, wenn der Hauptlizenzvertrag gekündigt wird? Was wird aus den Unterlizenzen? Fliegen die Unterlizenznehmer raus, wie ein Untermieter, oder dürfen sie die Software weiter benutzen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun für bestimmte (häufige) Fallkonstellationen entschieden, dass der Unterlizenznehmer seine Lizenz behält.

Das Urteil findet sich hier: