Oberlandesgericht Düsseldorf: Vodafone muss keine IP-Adressen für Abmahner speichern

29.03.2013 von Kraus

Filesharing-Abmahnungen funktionieren so: Internet-Detekteien überwachen im Auftrag der Rechteinhaber die P2P-Netzwerke. Wenn Sie einen unerlaubten Filesharing-Vorgang feststellen, protokollieren sie die sogenannte dynamische IP-Adresse des Filesharers. Um eine Abmahnung verschicken zu können, müssen die Rechteinhaber dann noch ermitteln, welche Person (Name, Adresse) im Tatzeitpunkt hinter dieser IP-Adresse angeschlossen war. Dazu werden – mittels Gerichtsbeschluss – die entsprechenden Internetprovider befragt, welcher ihrer Kunden diese IP-Adresse hatte.

Zur Erklärung: Die IP-Adresse ist eine mehrstellige Nummer, die jedes im Internet angeschlossene Gerät hat, also auch der  Router/Computer des Filesharers im Zeitpunkt der Tat. Dynamische IP-Adressen sind solche, die nicht fest für mehrere Monate vergeben werden, sondern nur für die Dauer der Einwahl; in der Regel werden sie zwangsweise täglich einmal gewechselt. Man kann sich die dynamische IP-Adresse als eine Art Telefonnummer vorstellen, die täglich gewechselt wird.

Die meisten Internetprovider, z.B. die Telekom, heben die Daten einige Tage lang auf. Das reicht den Abmahnern für die Anfrage.

Es gibt aber auch Internetprovider, z.B. Arcor/Vodafone, bei denen die Daten gleich wieder gelöscht werden, also – Gerichtsbeschluss hin oder her – von den Abmahnern nicht abgefragt werden können. Das passte einigen Rechteinhabern nicht und sie versuchten, die Internetprovider gerichtlich zur Datenspeicherung zu zwingen. In der ersten Instanz hatten sie damit noch Erfolg (Landgericht Düsseldorf). Vodafone ging aber in Berufung und gewann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (07.03.2013 – I-20 W 118/12 u.a.):

Vodafone muss auch in Zukunft keine Daten über seine dynamischen IP-Adressen speichern und demzufolge auch keine Daten an die Filesharing-Abmahner herausgeben. Vodafone-Kunden sind also aus praktischen Gründen ziemlich sicher vor Filesharing-Abmahnungen.

Falls Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben: Bei welchem Provider sind Sie und welche Erfahrungen haben Sie gemacht? (Sie können gern unten einen Kommentar hinterlassen)

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Filesharing


Bindhardt Fiedler Zerbe: Abmahnung wegen Berlin City Girl (German Top 100)

05.10.2011 von Kraus

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe versendet derzeit Abmahnungen wegen des Titels „Culcha Candela: Berlin City Girl“ aus German Top 100, dortiger Vergleichsvorschlag: 400 Euro. Mehr Infos zu Filesharing-Abmahnungen hier.