Amazon darf Produktbilder nicht einfach verwerten

25.02.2014 von Kraus

Es gibt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Köln zu den AGB von Amazon:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2014/14_O_184_13_Urteil_20140213.html

Das Gericht sagt: Die Amazon-AGB sind unwirksam in dem Punkt, wo sich Amazon vom Händler allumfassende Rechte an dessen Produktbildern unentgeltlich einräumen lässt. Sprich: Amazon hat in Wirklichkeit gar keine Nutzungsrechte an all den Produktbildern und kann sie demzufolge auch nicht wirksam an die anderen Händler weitergeben (die sich an das Produkt dranhängen).

Wer jetzt denkt, dass man all die Wettbewerber abmahnen darf: Falsch. Das Gericht meint nämlich auch, die durften die Bilder nutzen. Selbst ohne wirksame Nutzungsrechtskette. Weil der Hersteller der Bilder faktisch dieser Nutzung zugestimmt hat, als er die Bilder zu Amazon hochgeladen hat (wissend, dass Amazon den Anderen erlauben würde, sich dranzuhängen).

Es bleibt also nur ein Anspruch des Urhebers gegen Amazon – auf angemessene Vergütung für die Bilder-Nutzung.

Die Durchsetzung solcher Vergütungsanspruche dürfte im Moment eher etwas für Leute zu sein, die ohnehin bei Amazon aussteigen wollen und Lust auf längere Gerichtsprozesse haben. :|

Spannend, wie Amazon auf das Urteil reagieren wird.


Wissen Sie noch, woher Sie Ihre Produktfotos haben?

08.10.2012 von Kraus

Viele nutzen in ihren Online-Angeboten Fotos, die Sie nicht selbst geknipst haben. Meist ist das völlig o.k., weil sie ausreichende Nutzungsrechte an diesen Fotos erworben haben (direkt vom Fotografen oder von einer Bildagentur).

Auf einen besonderen Gesichtspunkt möchte ich aber hinweisen, weil gelegentlich Webseitenbetreiber wegen solcher Fehler abgemahnt werden:

Man darf solche Fotos meist nicht einfach beliebig weiterreichen. Wer Fotos aus zweiter Hand bekommt, muss also aufpassen.

Oft kommt es zu Problemen, wenn z.B. Hersteller oder Großhändler Produktfotos weitergeben, die sie zwar selbst benutzen dürfen – aber eben nicht mehr. Dem Einzelhändler, der solche Fotos benutzt, drohen dann Abmahnungen vom Hersteller oder vom Fotografen.

Sie dürfen sich auch nicht darauf verlassen, dass Ihr Foto-Lieferant schon die ausreichenden Rechte dazu haben wird (das kann man allenfalls bei professionellen Foto-Agenturen). Wenn er die Rechte nämlich nicht hat, dann müssen Sie nach außen dafür geradestehen.

Fazit: Haken Sie bei jedem fremden Bild genau nach, woher es stammt und ob die sogenannte Rechtekette besteht (also z.B. der Fotograf dem Hersteller erlaubt hat, die Fotos weiterzugeben, der sie wiederum an den Großhändler weitergeben hat mit der Erlaubnis Sie weiterzugeben usw.). Manchmal ist es sinnvoller, selbst die benötigten Bilder herzustellen.

Wenn Sie gute/schlechte Erfahrungen oder Tipps im Umgang mit fremden Fotos haben: Bitte unten kommentieren. Vielen Dank.