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Einstweilige Verfügung erhalten - Was tun?

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Auf dieser Website geht es nur um Verfügungen, die auf Antrag eines Konkurrenten oder eines Vereins aus wettbewerbsrechtlichen Gründen oder wegen Markenrecht, Patentrecht o.ä. ergangen sind.


Egal wie unsinnig Ihnen der Verfügungsantrag zunächst vorkommt, tun Sie bitte SOFORT zwei Dinge:


1. halten Sie fest, wann und wie Sie die Verfügung oder den Verfügungsantrag bekommen haben; heben Sie den Briefumschlag auf und


2. schauen Sie die Verfügung daraufhin durch, welches Verhalten Ihnen dort befohlen wird und befolgen Sie diese Weisung (jedenfalls bis auf Weiteres)! Falls die Verfügung noch nicht erlassen wurde, sondern nur der Antrag zugestellt wurde: notieren Sie alle Fristen in Ihrem Kalender (sicherster Weg: kontaktieren Sie noch am gleichen Tage einen Anwalt und berichten Sie ihm von dem Schriftstück).


Jetzt können Sie in Ruhe überlegen, was weiter geschehen soll; aber schieben Sie die Entscheidung nicht zu lange auf, denn manche Maßnahmen müssen unverzüglich ergriffen werden.


In meinem (kostenlosen) Ratgeber "Abgemahnt - Was tun?" schildere ich auch, wie es zu einer einstweiligen Verfügung kommt. Dort finden Sie also nicht nur allgemeine Ausführungen in der Art von "... unter einer einstweiligen Verfügung versteht man dies und jenes ...", sondern Sie erhalten auf sieben Seiten eine kurze, für Laien verständliche Erklärung zu folgenden Fragen:

- Was geschieht normalerweise vor und nach einer einstweiligen Verfügung?

- Welche Reaktionsmöglichkeiten habe ich?

- Von welchen Faktoren sollte meine Entscheidung bestimmt werden?

Das Skript ist kostenlos. Sie erhalten es sofort per E-Mail, wenn Sie sich in nachfolgendem Formular eintragen.

 

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Selbstverständlich werde ich Ihre Daten nicht für andere Zwecke verwenden oder gar weitergeben.

Wann brauchen Sie einen Anwalt?

Es heißt, man könne bei einem Prozess auf zwei Arten Geld verlieren: indem man einen Prozess anfängt oder indem man einem anderen die Chance gibt, einen Prozess anzufangen. Gerade deswegen besteht die geschäftlich richtige Entscheidung häufig darin, anwaltlichen Rat zu suchen, denn nur so kann man erfahren, welcher Aufwand sinnvoll ist. Zwar gibt es natürlich auch Situationen, wo rechtliche Beratung in jedem Falle zu teuer und deshalb wirtschaftlich sinnlos wäre - aber selten dort, wo es um Abmahnungen im Wirtschaftsverkehr geht, den hier steht meist auch einiges Geld auf dem Spiel. In diesem Bereich des sogenannten Wettbewerbsrechts sollte man im Zweifel lieber einmal zuviel als einmal zuwenig den Anwalt fragen .

Im Übrigen sollten Sie nicht befürchten, dass Ihnen schon Ihre erste Frage eine hohe Rechnung beschert. Vielmehr können mich auch spontan kontaktieren, damit wir uns in einem ersten Schritt zum Beispiel per Telefon oder E-Mail über Ihren Bedarf und mein Honorar verständigen können; dafür entstehen Ihnen noch keine Kosten. Oft lässt sich im ersten Gespräch auch schon klären, ob Sie überhaupt einen Anwalt benötigen und ob ich in Betracht komme.

Mein Angebot

Gern berate ich Sie zu dem konkreten Problem und vertrete Sie in wettbewerbsrechtlichen Streitsachen. Kollegen stehe ich auch für Korrespondenzmandate und beratende Mitarbeit zur Verfügung. Bitte schildern Sie mir in nachfolgendem Kontakt-Formular kurz, worum es geht. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und einen konkreten Vorschlag unterbreiten (hierfür entstehen Ihnen noch keine Kosten):

 

Kontaktformular

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Autor: Peter Kraus Google+

 

 

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