Oberlandesgericht Düsseldorf: Vodafone muss keine IP-Adressen für Abmahner speichern

29.03.2013 von Kraus

Filesharing-Abmahnungen funktionieren so: Internet-Detekteien überwachen im Auftrag der Rechteinhaber die P2P-Netzwerke. Wenn Sie einen unerlaubten Filesharing-Vorgang feststellen, protokollieren sie die sogenannte dynamische IP-Adresse des Filesharers. Um eine Abmahnung verschicken zu können, müssen die Rechteinhaber dann noch ermitteln, welche Person (Name, Adresse) im Tatzeitpunkt hinter dieser IP-Adresse angeschlossen war. Dazu werden – mittels Gerichtsbeschluss – die entsprechenden Internetprovider befragt, welcher ihrer Kunden diese IP-Adresse hatte.

Zur Erklärung: Die IP-Adresse ist eine mehrstellige Nummer, die jedes im Internet angeschlossene Gerät hat, also auch der  Router/Computer des Filesharers im Zeitpunkt der Tat. Dynamische IP-Adressen sind solche, die nicht fest für mehrere Monate vergeben werden, sondern nur für die Dauer der Einwahl; in der Regel werden sie zwangsweise täglich einmal gewechselt. Man kann sich die dynamische IP-Adresse als eine Art Telefonnummer vorstellen, die täglich gewechselt wird.

Die meisten Internetprovider, z.B. die Telekom, heben die Daten einige Tage lang auf. Das reicht den Abmahnern für die Anfrage.

Es gibt aber auch Internetprovider, z.B. Arcor/Vodafone, bei denen die Daten gleich wieder gelöscht werden, also – Gerichtsbeschluss hin oder her – von den Abmahnern nicht abgefragt werden können. Das passte einigen Rechteinhabern nicht und sie versuchten, die Internetprovider gerichtlich zur Datenspeicherung zu zwingen. In der ersten Instanz hatten sie damit noch Erfolg (Landgericht Düsseldorf). Vodafone ging aber in Berufung und gewann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (07.03.2013 – I-20 W 118/12 u.a.):

Vodafone muss auch in Zukunft keine Daten über seine dynamischen IP-Adressen speichern und demzufolge auch keine Daten an die Filesharing-Abmahner herausgeben. Vodafone-Kunden sind also aus praktischen Gründen ziemlich sicher vor Filesharing-Abmahnungen.

Falls Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben: Bei welchem Provider sind Sie und welche Erfahrungen haben Sie gemacht? (Sie können gern unten einen Kommentar hinterlassen)

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6 Antworten zu “Oberlandesgericht Düsseldorf: Vodafone muss keine IP-Adressen für Abmahner speichern”

  1. Volker Kind sagt:

    Mein Provider ist 1&1 und die haben meine dynamische IP-Adresse an so ein … (bearbeitet, PK) Rechtsanwaltsbüro weitergeleitet. Dazu muß ich bemerken, daß ich mir niemals etwas heruntergeladen habe und erst recht nicht an andere Internet-Nutzer zum Kopieren angeboten habe.
    Meine ganz persönlich Meinung ist die, daß … (bearbeitet, PK). Aber man kann ja nichts beweisen, da haben sich die Rechteanbieter, die Abmahn-Büros, die Rechtsanwälte, die die Abgemahnten dann vertreten sowie die Provider ein Rechtsmittel mit Hilfe des Gesetzgebers geschaffen, mit dem die kleinen Leute abgezockt werden können, ohne daß sich diese wehren können.
    ich werde mir überlegen, ob ich nicht von 1&1 zu Vodafone wechsle.

    • Kraus sagt:

      Wenn Sie bei einem Provider sind, der die IP-Daten für einige Tage speichert, dann muss dieser Provider im Falle einer entsprechenden gerichtlichen Verfügung diese Daten an die Abmahner weitergeben – das hat nichts damit zu tun, ob die Leute bei diesem Provider Ihnen wohlgesonnen sind oder nicht, die haben einfach keine andere Wahl. Ich glaube auch nicht, dass die Provider die gleichen Interessen verfolgen wie die Abmahner – im Gegenteil: für die Provider ist das alles nur lästige Mehrarbeit ohne einen Vorteil für den Provider. In der Vergangenheit waren es die Provider, z.B. die Telekom, die sich mit anwaltlicher Hilfe dagegen gewehrt haben, Daten für die Abmahner aufbereiten zu müssen. Oft waren sie sogar die Einzigen, nachdem Staatsanwälte und Richter die Auskunfsersuchen der Rechteinhaber schon durchgewunken hatten. Es ist also eher ein blöder Zufall, wenn man bei einem Provider ist, der die Daten (aus technisch-organisatorischen Gründen) für ein paar Tage aufhebt.

  2. Hans sagt:

    wenn ich was ins Internet stelle ist doch der Wille da, daß es wenigsten gesehen werden soll. Um es zu sehen muß ich es anklicken, und schon sitzt man bei den abmahnern in der Falle. Ist doch Schwachsinn. Muß von der Judikative sofort geändert werden.

    • Kraus sagt:

      Dieser Einwand passt nicht recht bei den klassischen Filesharing-Fällen. Denn dort geht es ja darum, dass nicht der Rechteinhaber selbst, sondern ein Dritter die Sachen ins Internet gestellt hat, also gerade ohne bzw. gegen den Willen des Berechtigten.

  3. Leelith sagt:

    Schade, daß sich dazu niemand gemeldet hat. ich meien zu der Frage in dem Artikel, daß Leute sich hier mal melden sollen, die Abmahnungen erhalten haben und dabei schreiben sollen bei welchem Provider sie sind.
    Denn ich finde äußerst positiv und vorbildlich, daß Vodafone/Arcor keine Daten speichert. Nichtmal für kurze Zeit. Das ist für mich das einzig richtige. Es ist nämlich unglaublich, wie unkritisch mittlerweile das ganze Thema Datenschutz gesehen wird. Mit zunehmender Tendenz. Denn die neuen generatiopnen wurden diesbezüglich schon ‚ganz richtig erzogen‘, mit den ganzen Datenfallen wie Facebook, und andere Social media-Seiten. Social Media &Co erziehen ja die jungen Leute regelrecht zu dem Standpunkt: ‚Was ist schon dabei, mein ganzes Leben im Internet zu veröffentlichen?‘ Ich frage häufig Jugendliche und junge Erwachsene was sie von Datenschutz halten, und der Knaller ist, wenn man fragt was das denn ist, dann wissen viele nedmal wirklich WAS Datenschutz ist und vor allem WARUM Datenschutz soo wichtig ist. Sehr häufig höre ich von Leuten zwischen 14-30 den ‚Micaela Schäfer‘-Satz,’Vorratsdatenspeicherung? Überwachung? Was ist denn dabei? Wer nichts zu verbergen hat muss sich doch auch keine Sorgen machen?’Ich konnte nur mit dem Kopf schütteln und mir blieb die Spucke weg,ich dachte damals, ich höre nicht richtig. Wie blöd muss man sein? Damals als das 3.Reich so langsam aber sicher entstand, hatte sich auch keiner vorstellen können, daß Daten mal soo gefährlich sein könnten und über Leben, Tod und das Leid der Menschen bestimmen werden. DAMALS hätten die Leute sich wohl auch nie träumen lassen, daß es zu so etwas Grauenvollem führen kann, allein daß die Behörden bestimmte Daten über einen Menschen problemlos in Erfahrung bringen.. tja und am Ende stand dann die GeStaPo vor der Tür und deportierte einen. Und damals dachten die Menschen unter Garantie auch: ‚Ach was soll schon passieren, wenn der Staat ein paar Dinge über mich weiß?‘

    Ich wäre hier gern die Kommentare durchgegangen, ob ein Vodafone/Arcor-Nutzer schon Abmahnungen bekommne hat. Als ich hörte, daß Vodafone/Arcor der einzige Provider ist, der NICHT specihert, habe ich SOFORT dorthin gewechselt. Ich hoffe INSTÄNDIG, die Anwaltsbüros, die sich dem Abmahngeschäft verschrieben haben, rennen sich da die Köpfe ein und werden rot vor Wut, jedesmal wo sie sehen, daß ihr Möchtegern-Geldgeber, bei DEM Anbieter ist, der keine Daten specihert.

  4. Nicole sagt:

    ICH bin froh, dass es eine Datenspeicherung gibt. Einige Tage reichen ja aus, wie bei der Telekom 7 Tage.

    Ich bin Geschädigte von geklauten Texten im Internet und der Dieb hat falsche Angaben im Impressum. Ist also auf normalem Weg nicht auffindbar. Auch bei der denic falsche Angaben.

    Einzig die Emailadresse stimmte und unter einem Alias und einem Vorwand bekam ich eine Antwort per Email und habe so seine IP. Über diese dann hoffentlich eine ladungsfähige Anschrift.

    DAS ist dann nämlich die Gegenseite, wenn keine Daten mehr gespeichert werden würden, bekämen Geschädigte gar keine Informationen mehr. 🙁

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