Erfolg für Kanzlei Rasch: Retroshare abmahnbar

25.11.2012 von Kraus

Die Kanzlei Rasch hat vor dem LG Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen einen Nutzer der Software Retroshare erwirkt. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

Landgericht Hamburg zu Retroshare

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