Für Waren bis 2012: (deutsches) Textilkennzeichnungsgesetz
Für Waren ab 2012: (europäische) Textilkennzeichnungsverordnung
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht:
Koffer sind Täschnerwaren. Täschnerwaren sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.Die Ausnahme findet sich im Anhang V, Ziff. 16.Zwar hieß es in der ursprünglichen Fassung der Textilkennzeichnungsverordnung noch „Lederwaren“:http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:120:0016:0016:DE:PDF
Das wurde aber 2012 berichtigt:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:120:0016:0016:DE:PDF
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