Warnung vor betrügerischen Rechnungen der IPTI

13.12.2016 von Kraus

Heute meldete sich eine Mandantin, weil sie ein Schreiben von einer “IPTI“ (angeblicher „International Patent & Trademark Index“) erhalten hatte, nachdem sie eine internationale Marke (sog. IR-Marke) angemeldet hatte.

Wenn Sie auch Post von diesem „Index“ bekommen sollten: Ignorieren Sie diese und zahlen Sie auf keinen Fall.

Das sind betrügerische Rechnungen nach Art der Branchenverzeichnis-Schwindeleien: Die Betrüger finden Ihre Daten (Markenname, Name und Anschrift des des Anmelders) in öffentlich zugänglichen Datenbanken, sobald Ihre Markenanmeldung dort vermerkt wurde. Dann schicken sie Ihnen geschickt aufgemachte Schreiben, die den Eindruck erwecken, als handele es sich bei der Zahlung um notwendige Gebühren für Ihre internationale Marke. Nur irgendwo im Kleingedruckten steht, dass Sie für fast zweitausend Euro in Wirklichkeit nur den (völlig wertlosen) Eintrag in irgendeiner Online-Datenbank erwerben sollen.

Leider fallen anscheinend immer wieder genug vielbeschäftigte Kaufleute in der Eile auf so etwas herein, so dass sich dieses Betrugsmodell nie erledigt, sondern immer wieder variiert wird.

Ähnliche betrügerische Angebote gibt es von anderen Absendern, z.B. vom EPTR, vom OHMI, von der WDTP, von DMVG, von WPTORG und vom sogenannten „Zentralen Grundregister für Marken und Patente„.

Der Unterschied zwischen IPTI und WIPO

IPTI ist eine nutzlose Datenbank. Die WIPO hingegen ist die Weltorganisation für Geistiges Eigentum in Genf. Vor dort werden Sie – falls Sie die Gebühren noch nicht gezahlt haben – auch eine sogenannte „irregularity notice“ bekommen, in der Sie zur Zahlung der tatsächlichen Amtsgebühr aufgefordert werden – auf ein Konto in Genf.

Übrigens:

Wer genauer hinsieht, findet in den Schreiben der “IPTI” einige Auffälligkeiten, die doch stutzig machen, z.B. eine tschechische IBAN, die nicht recht zu den IR-Anmeldungen passen, die eigentlich über die WIPO in Genf abgewickelt werden. Bleibt zu hoffen, dass deshalb kaum jemand auf diese Schreiben hereinfällt.

Die WIPO (Weltorganisation für Geistiges Eigentum) warnt hier vor solchen Zahlungsaufforderungen:

http://www.wipo.int/pct/de/warning/pct_warning.html

Hier ein Beispiel einer solchen Rechnung:

ipti

ipti

Nachtrag (17.05.2023): Das Amt für Geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) warnt ebenfalls vor gleichartigen Rechnungen und hat in Zusammenarbeit mit Europol eine Verfahrensprozedur erarbeitet (beides leider nur in Englisch verfügbar):

https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/web/guest/-/news/europol-and-euipo-release-procedure-manual-to-combat-misleading-invoices


Vorsicht: „Black Friday“ wird abgemahnt

25.11.2016 von Kraus

Falls Sie gerade mit dem Gedanken spielen, noch einen Newsletter oder ähnliches für einen „Black Friday“-Verkauf auszusenden, sollten Sie noch einmal darüber nachdenken, ob sich das lohnt, denn:

Es gibt zahlreiche geschützte Marken mit dem Bestandteil „Black Friday“ und mindestens einer der Markeninhaber mahnt wohl auch andere Händler ab, wenn sie den Begriff „Black Friday“ verwenden.

Natürlich kann man darüber diskutieren, was dieser Unfug soll und wieso bzw. ob eine Marke „Black Friday“ überhaupt geschützt sein kann. Fakt ist aber: Wenn Sie eine solche Abmahnung bekommen, dann steht Ihnen womöglich eine längere Auseinandersetzung bevor, die Geld und Zeit kosten kann.

In jedem Falle wünsche ich Ihnen viel Erfolg mit dem Weihnachtsgeschäft.

NACHTRAG 05.04.2018: Gegen die Marke „Black Friday“ des Abmahners sind inzwischen zahlreiche Löschungsanträge gerichtet worden und das Patentamt hat daraufhin die Marke gelöscht. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig: https://www.black-friday.de/dpma-beschliesst-loeschung-der-wortmarke-black-friday

NACHTRAG 20.09.2019: Am 26.09.2019 wird das Bundespatentgericht über den Fall verhandeln. Dies teilten die Betreiber der (gegen die Abmahnungen gerichteten) Website black-friday.de mit. Die Pressemitteilung findet man hier: https://www.presseportal.de/pm/111552/4366041


Warnung: WPTORG (angebliche World Patent and Trademark Organization)

25.03.2016 von Kraus

Vor einigen Tagen meldete sich ein Mandant, weil er ein Schreiben von einer “WPTORG“ (angebliche „World Patent and Trademark Organization“) erhalten hatte, nachdem er eine IR-Marke angemeldet hatte.

Wenn Sie auch Post von diesem „Register“ bekommen sollten: Ignorieren Sie diese und zahlen Sie auf keinen Fall.

Das sind betrügerische Rechnungen nach Art der Branchenverzeichnis-Schwindeleien: Die Betrüger finden Ihre Daten (Markenname, Name und Anschrift des des Anmelders) in öffentlich zugänglichen Datenbanken, sobald Ihre Anmeldung dort vermerkt wurde. Dann schicken sie Ihnen geschickt aufgemachte Schreiben, die den Eindruck erwecken, als handele es sich bei der Zahlung um notwendige Gebühren. Nur irgendwo im Kleingedruckten steht, dass Sie für fast zweitausend Euro in Wirklichkeit nur den (völlig wertlosen) Eintrag in irgendeiner Online-Datenbank erwerben sollen.

Leider fallen anscheinend immer wieder genug vielbeschäftigte Kaufleute in der Eile auf so etwas herein, so dass sich dieses Betrugsmodell nie erledigt, sondern immer wieder variiert wird.

Ähnliche betrügerische Angebote gibt es von anderen Absendern, z.B. vom EPTR, vom OHMI, von der WDTP, von IPTI, von DMVG und vom sogenannten „Zentralen Grundregister für Marken und Patente„.

Der Unterschied zwischen WPTORG und WIPO

Die WPTORG ist eine nutzlose Datenbank. Die WIPO hingegen ist die Weltorganisation für Geistiges Eigentum in Genf. Vor dort werden Sie – falls Sie die Gebühren noch nicht gezahlt haben – auch eine sogenannte „irregularity notice“ bekommen, in der Sie zur Zahlung der tatsächlichen Amtsgebühr aufgefordert werden – auf ein Konto in Genf. Leider dauern diese WIPO-Schreiben etwas länger und die WPTORG nutzt die Zwischenzeit um ihre betrügerischen Briefchen zu versenden.

Übrigens:

Wer genauer hinsieht, findet in den Schreiben der “WPTORG” einige Auffälligkeiten, die doch stutzig machen, z.B. eine tschechische IBAN (allerdings der „Raiffeisenbank“) und eine Anschrift in Prag, die nicht recht zu den IR-Anmeldungen passen, die eigentlich über die WIPO in Genf abgewickelt werden. Bleibt zu hoffen, dass deshalb kaum jemand auf diese Schreiben hereinfällt. Hier ein Beispiel:

wptorg

wptorg

Nachtrag (17.05.2023): Das Amt für Geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) warnt ebenfalls vor gleichartigen Rechnungen und hat in Zusammenarbeit mit Europol eine Verfahrensprozedur erarbeitet (beides leider nur in Englisch verfügbar):

https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/web/guest/-/news/europol-and-euipo-release-procedure-manual-to-combat-misleading-invoices

P.S.: Sie können gern unten einen Kommentar hinterlassen, wenn Sie auch einen solchen Brief – oder ähnliche – erhalten haben.


ACHTUNG: Wichtiger Hinweis, falls Sie in den letzten Tagen direkt beim DPMA online eine Marke angemeldet haben

12.03.2016 von Kraus

Wichtig für alle, die in den letzten Tagen eine deutsche Marke online angemeldet haben:

Das Patentamt veröffentlichte gestern den folgenden Hinweis:

„11.03.16

Wichtiger Hinweis für Markenanmelder
Aus aktuellem Anlass bitten wir alle Markenanmelder, die im Zeitraum vom 1. bis 8. März 2016 eine Marke über das Portal DPMAdirektWeb angemeldet haben, mit der Markenabteilung unter der Telefonnummer
089 2195 1013 Kontakt aufzunehmen.“

Das klingt so, als sei da beim Amt etwas schiefgegangen. Anscheinend sind die Daten einiger Online-Markenanmeldungen nicht richtig verarbeitet worden. Sie sollten also sicherheitshalber nachhaken.


Mode-Marken auf der Premium Berlin

20.01.2016 von Kraus

mode-marken-premium

Gerade finden hier in Berlin die alljährlichen Modemessen statt: die PREMIUM im ehemaligen Güterbahnhof am Gleisdreieck, die SEEK und die BRIGHT auf dem Gelände der Arena in Treptow sowie die ETHICAL FASHION SHOW und der GREEN SHOW ROOM im Postbahnhof und einige andere.

Wenn man im Shuttlebus mit der schönen Aufschrift „Mercedes-Benz Fashion Week“ von der PREMIUM zur SEEK/BRIGHT fährt, dann kommt man auf halber Strecke direkt am großen Gebäude des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts vorbei, wo schon vor 150 Jahren Marken registriert wurden. Es ist immer noch die Berliner Außenstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Hier sind auch viele der Mode-Marken eingetragen, die auf der PREMIUM und den anderen Messen gezeigt werden.

Aber merkwürdig: Viele Aussteller auf der PREMIUM haben ihre Modemarken nicht beim Amt eintragen lassen. Wenn man nur die etwa 50 unter dem Buchstaben „A“ im Ausstellerverzeichnis gelisteten Brands anschaut, finden sich darunter schon einige, die anscheinend nicht als Marke geschützt sind. Das ist, sagen wir mal – mutig. Sehr gewagt. Verwegen. Tollkühn. Un-ver-ant-wort-lich! Jedenfalls nicht sehr professionell.

Denn Schutz für eine Marke erwirbt man hierzulande nicht schon, indem man die Marke einfach nur als Produktnamen benutzt, sondern erst durch eine Markenanmeldung und anschließende Eintragung. Mehr zum Thema „Modelabel gründen und Markenrecht“ finden Sie hier.

 


Warnung: Betrügerische Angebote von der WDTP Worldwide Database of Trademarks and Patents

05.01.2016 von Kraus

Vor einiger Zeit meldete sich ein Mandant, weil er ein Schreiben von einer “WDTP Worldwide Database of Trademarks and Patents” erhielt, nachdem er eine international registrierte Marke (sogenannte IR-Marke) angemeldet hatte.

Wenn Sie auch Post von dieser „Datenbank“ bekommen sollten: Ignorieren Sie diese und zahlen Sie auf keinen Fall. Das sind betrügerische Rechnungen nach Art der Branchenverzeichnis-Schwindeleien: Die Betrüger finden Ihren Adresseintrag in irgendeiner offiziellen Veröffentlichung (nach Gewerbeanmeldungen, Markenanmeldungen oder ähnlichem) und senden Ihnen dann geschickt aufgemachte Schreiben, die den Eindruck erwecken, als handele es sich bei der Zahlung um notwendige Gebühren oder ähnliches. Nur irgendwo im Kleingedruckten steht dann, dass man für fast tausend Euro in Wirklichkeit nur den (völlig wertlosen) Eintrag in irgendeiner “Online-Datenbank” o.ä. erwerben soll.

Leider fallen anscheinend immer wieder genug vielbeschäftigte Kaufleute in der Eile auf so etwas herein, so dass sich dieses Betrugsmodell nie erledigt, sondern immer wieder variiert wird.

Ähnliche betrügerische Angebote gibt es von anderen Absendern, z.B. vom EPTR, vom OHMI und von DMVG.

Glücklicherweise sind in den Schreiben der “WDTP …” einige Auffälligkeiten, die doch stutzig machen, z.B. eine slowakische Bankverbindung und eine .biz-Domain (www.wdtp.biz). Spätestens ein Blick auf die dortigen Schreibfehler oder das holprige Deutsch sollte dann wohl Jedem die Augen öffnen:

„Willkommen bei der Worldwide Database od Patents and Trademarks

Das Internationale Büro für geistiges Eigentum begrüßt Sie Ihre Verbindung zum Internet, innovative Ideen und einzigartige Möglichkeiten. Wir danken Ihnen für mir Gelegenheit, Ihnen zu zeigen, wie die WDTP Index Ihrem Unternehmen helfen kann. Sie können jetzt Profitieren von unserer Unlimited international Registry.

Denken Sie daran, aktivieren Sie einen unserer Nachfolgend Zulassungsanträge zu unserem riesigem internationalen Inserate von Patent-und Markenamt in Kraft.“

Und so sehen die Schreiben aus:

wdtp

Nachtrag (17.05.2023): Das Amt für Geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) warnt ebenfalls vor gleichartigen Rechnungen und hat in Zusammenarbeit mit Europol eine Verfahrensprozedur erarbeitet (beides leider nur in Englisch verfügbar):

https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/web/guest/-/news/europol-and-euipo-release-procedure-manual-to-combat-misleading-invoices

P.S.: Sie können gern unten einen Kommentar hinterlassen, wenn Sie auch einen solchen Brief – oder ähnliche – erhalten haben.


Betrüger: Wellington Publication S.L. „Publications for the Internal Market“

14.11.2015 von Kraus

Auch bei mir meldeten sich schon Mandanten, weil sie eine Zahlungsaufforderung von einer „Wellington Publication S.L. Publications for the Internal Market““ erhalten haben, nachdem sie eine Gemeinschaftsmarke angemeldet hatten.

Wenn Sie auch Post von den „Publications for the Internal Market“ erhalten haben: Ignorieren Sie diese und zahlen Sie auf keinen Fall. Das sind betrügerische Rechnungen nach Art der Branchenverzeichnis-Schwindeleien: Die Betrüger finden Ihren Adresseintrag in irgendeiner offiziellen Veröffentlichung (nach Gewerbeanmeldungen, Markenanmeldungen oder ähnlichem) und senden Ihnen dann geschickt aufgemachte Schreiben, die den Eindruck erwecken, als handele es sich bei der Zahlung um notwendige Gebühren oder ähnliches. Nur irgendwo im Kleingedruckten steht dann, dass man für 900 oder 720 Euro in Wirklichkeit nur den (völlig wertlosen) Eintrag in irgendeiner „Online-Datenbank“ o.ä. erwerben soll.

Leider fallen anscheinend immer wieder genug vielbeschäftigte Kaufleute in der Eile auf so etwas herein, so dass sich dieses Betrugsmodell nie erledigt, sondern immer wieder variiert wird.

Ähnliche betrügerische Angebote gibt es von anderen Absendern. Das Harmonisierungsamt hat hier eine ganze Sammlung veröffentlicht:

Sammlung irreführender Rechnungen (Muster)

Nachtrag (17.05.2023): Das Amt für Geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) warnt ebenfalls vor gleichartigen Rechnungen und hat in Zusammenarbeit mit Europol eine Verfahrensprozedur erarbeitet (beides leider nur in Englisch verfügbar):

https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/web/guest/-/news/europol-and-euipo-release-procedure-manual-to-combat-misleading-invoices

P.S.: Sie können gern unten einen Kommentar hinterlassen, wenn Sie auch einen solchen Brief – oder ähnliche – erhalten haben.


Nizzaklasse 18: Leder und Lederimitationen „sowie Waren daraus“ wird nicht mehr akzeptiert

10.03.2015 von Kraus

Die früher gebräuchliche Angabe „Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus“ wird vom Patentamt nicht mehr akzeptiert. Stattdessen kann man schreiben:

„Leder und Lederimitationen nämlich Lederzeug, Lederfäden, Lederetuis, Lederpappe, Lederboxen, Ledergurte, Ledernieten, Lederbeutel, Lederleinen, Lederriemen [Lederstreifen], Lederschnüre; Handtaschen aus Lederimitationen; Kreditkartenetuis aus Lederimitationen; Reisetaschen aus Lederimitationen; Riemen aus Lederimitationen; Taschen aus Lederimitationen; Bahnen aus Lederimitationen zur Weiterverarbeitung;“

Erläuterung: In der Datenbank TMClass finden sich zu den Stichworten „Leder“ und „Lederimitationen“ die hier aufgezählten Warenbezeichnungen in Nizzaklasse 18, die auch vom DPMA akzeptiert werden und die man so mit „nämlich“ an die ursprüngliche Formulierung anknüpfen kann.


Warnung: Zentrales Grundregister für Marken und Patente

28.01.2015 von Kraus

Vor einigen Tagen meldete sich eine Mandantin, weil sie ein Schreiben von einem “Zentralen Grundregister für Marken und Patente” erhielt, nachdem sie eine Gemeinschaftsmarke angemeldet hatte.

Wenn Sie auch Post von diesem „Register“ bekommen sollten: Ignorieren Sie diese und zahlen Sie auf keinen Fall. Das sind betrügerische Rechnungen nach Art der Branchenverzeichnis-Schwindeleien: Die Betrüger finden Ihren Adresseintrag in irgendeiner offiziellen Veröffentlichung (nach Gewerbeanmeldungen, Markenanmeldungen oder ähnlichem) und senden Ihnen dann geschickt aufgemachte Schreiben, die den Eindruck erwecken, als handele es sich bei der Zahlung um notwendige Gebühren oder ähnliches. Nur irgendwo im Kleingedruckten steht dann, dass man für fast tausend Euro in Wirklichkeit nur den (völlig wertlosen) Eintrag in irgendeiner “Online-Datenbank” o.ä. erwerben soll.

Leider fallen anscheinend immer wieder genug vielbeschäftigte Kaufleute in der Eile auf so etwas herein, so dass sich dieses Betrugsmodell nie erledigt, sondern immer wieder variiert wird.

Ähnliche betrügerische Angebote gibt es von anderen Absendern, z.B. vom EPTR, vom OHMI, von der WDTP, von DMVG oder der WPTORG.

Nachtrag 04.11.2015: Glücklicherweise sind in den aktuellen Schreiben des “Zentralen Grundregisters …” einige Auffälligkeiten, die doch stutzig machen, z.B. eine polnische Bankverbindung und einige Formulierungen, die sprachlich zu flapsig sind für einen angeblich behördlichen Text. Bleibt zu hoffen, dass deshalb kaum jemand auf diese Schreiben hereinfällt:

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Nachtrag (17.05.2023): Das Amt für Geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) warnt ebenfalls vor gleichartigen Rechnungen und hat in Zusammenarbeit mit Europol eine Verfahrensprozedur erarbeitet (beides leider nur in Englisch verfügbar):

https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/web/guest/-/news/europol-and-euipo-release-procedure-manual-to-combat-misleading-invoices

P.S.: Sie können gern unten einen Kommentar hinterlassen, wenn Sie auch einen solchen Brief – oder ähnliche – erhalten haben.


DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH

20.04.2014 von Kraus

Neulich erhielt ich ein Schreiben mit der wichtig klingenden Überschrift „Markenverlängerung“ von einer „DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH“.

Das sind fragwürdige Angebote nach Art der Branchenverzeichnis-Schwindeleien: Die Absender finden Ihren Adresseintrag in irgendeiner offiziellen Veröffentlichung (nach Gewerbeanmeldungen, Markenanmeldungen oder ähnlichem) und senden Ihnen dann geschickt aufgemachte Schreiben, die den Eindruck erwecken, als handele es sich bei der Zahlung um notwendige Gebühren oder um übliche Entgelte.

Leider fallen anscheinend immer wieder genug vielbeschäftigte Kaufleute in der Eile auf so etwas herein, so dass sich dieses Geschäftsmodell nie erledigt, sondern immer wieder variiert wird.

Der Unterschied zwischen DMVG und DPMA

Zwar sollten Sie tatsächlich darauf achten, dass Ihre Marke nicht nach zehn Jahren verfällt, wenn Sie den Markenschutz noch brauchen. Die tatsächlichen Verlängerungsgebühren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) betragen aber nur 750 € statt der von DMVG aufgerufenen 1.950 €.

Wenn Ihnen diese Information geholfen hat: Sie finden hier weitere Hinweise zur Markenverlängerung.

Nachtrag (25.02.15): Das Landgericht Berlin hat inzwischen entschieden, dass die Praxis der DMVG GmbH wettbewerbswidrig und deshalb zu unterlassen ist (Urteil).

Nachtrag (22.01.16): Inzwischen schreibt die DMVG auch die Inhaber von Gebrauchsmustern an. Das ist ja ein viel lukrativeres Betätigungsfeld, denn während Marken nur alle zehn Jahren verlängert werden müssen, ist dies bei einem Gebrauchsmuster schon nach drei oder zwei Jahren der Fall.