04.12.2024 von Kraus
Alljährlich zur Vorweihnachtszeit haben Unternehmer, insbesondere Händler, eigentlich viel zu tun.
In diesem Jahr sind sie zusätzlich damit beschäftigt, die Vorgaben einer neuen EU-Norm umzusetzen, die praktischerweise am 13. Dezember zu erfüllen sind (GPSR).
Bei der Arbeit mit dem Text der Vorschrift fallen aus markenrechtlicher Sicht gleich zwei Redaktionsfehler auf, die sich dort wohl in der deutschen Fassung eingeschlichen haben, anscheinend durch eine allzu wortwörtliche Übersetzung aus der englischen Vorlage.
So lautet die Definition des Herstellers in Art. 3 Nr. 8 GPSR (Hervorhebung durch mich):
„Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „Hersteller“ jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwerfen oder herstellen lässt und dieses Produkt in ihrem eigenen Namen oder unter ihrer eigenen Handelsmarke vermarktet;“
Richtig dürfte hingegen sein:
„Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „Hersteller“jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwerfen oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder unter ihrer Marke vermarktet;“
Warum?
- Weil „in ihrem Namen“ nach deutschem Rechtsverständnis das Gegenteil von „in fremdem Namen“ (also zum Beispiel als Vertreter) bedeutet. Nun soll aber im hiesigen Normzusammenhang nicht der Fall beschrieben werden, dass ein Unternehmer, was ohnehin die Regel sein dürfte, im eigenen Namen statt in fremdem Namen handelt. Vielmehr soll es darum gehen, ob er die Ware „unter“ seinem eigenen Namen anbietet, also zum Beispiel gekennzeichnet mit seinem Unternehmensnamen oder nicht.
- Die Bezeichnung „Handelsmarke“ wiederum wird im deutschen Markenrecht meist eng verstanden als eine besondere Art der Marke, nämlich jene besondere Fallgruppe von Marken, die von einem Handelsunternehmen gehalten werden. Mit dem englischen Ausdruck „trademark“ hingegen, der hier wohl als Vorlage diente, ist ganz allgemein „Marke“ gemeint. Ein Übersetzer, der diesen Hintergrund nicht vor Augen hat, kommt freilich schnell einmal von „trademark“ auf „Handelsmarke“ (wegen „trade“=“Handel“ und „mark“=“Marke“; zumal das Wort „Handelsmarke“ in der deutschen Sprache eben auch existiert, nur mit einer anderen Bedeutung als „trademark“).
Dieser Befund bestätigt sich übrigens, wenn man zur Überprüfung zusätzlich die französische Fassung heranzieht, wo es auch heißt „… sous son propre nom ou sa propre marque …“.
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25.11.2016 von Kraus
Falls Sie gerade mit dem Gedanken spielen, noch einen Newsletter oder ähnliches für einen „Black Friday“-Verkauf auszusenden, sollten Sie noch einmal darüber nachdenken, ob sich das lohnt, denn:
Es gibt zahlreiche geschützte Marken mit dem Bestandteil „Black Friday“ und mindestens einer der Markeninhaber mahnt wohl auch andere Händler ab, wenn sie den Begriff „Black Friday“ verwenden.
Natürlich kann man darüber diskutieren, was dieser Unfug soll und wieso bzw. ob eine Marke „Black Friday“ überhaupt geschützt sein kann. Fakt ist aber: Wenn Sie eine solche Abmahnung bekommen, dann steht Ihnen womöglich eine längere Auseinandersetzung bevor, die Geld und Zeit kosten kann.
In jedem Falle wünsche ich Ihnen viel Erfolg mit dem Weihnachtsgeschäft.
NACHTRAG 05.04.2018: Gegen die Marke „Black Friday“ des Abmahners sind inzwischen zahlreiche Löschungsanträge gerichtet worden und das Patentamt hat daraufhin die Marke gelöscht. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig: https://www.black-friday.de/dpma-beschliesst-loeschung-der-wortmarke-black-friday
NACHTRAG 20.09.2019: Am 26.09.2019 wird das Bundespatentgericht über den Fall verhandeln. Dies teilten die Betreiber der (gegen die Abmahnungen gerichteten) Website black-friday.de mit. Die Pressemitteilung findet man hier: https://www.presseportal.de/pm/111552/4366041
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09.09.2013 von Kraus
Sie kennen das wahrscheinlich von Ihrem eigenen Job: man ertappt sich oft dabei, wie man die Welt durch die fachliche Brille sieht. Nachdem ich Ihnen vor einer Woche von den Dreharbeiten zu „DIE WOCHE“ erzählt habe, kam ich heute an gleicher Stelle vor unserem Büro an diesem Schild nicht vorbei:
Und jetzt die spannende Frage an Sie: Welcher Teil des Werbeschildes ist markenrechtlich verdächtig? Sie können unten im Kommentarfeld oder per Mail eine Antwort hinterlassen. Für alle richtigen Antworten gibt es einen Gratis-Zugang zu meinen kostenpflichtigen Downloads (andere Geschenkideen sind herzlich willkommen). Die Lösung wird in Kürze hier veröffentlicht.
NACHTRAG VOM 11.09.2013: DIE LÖSUNG
Ich muss mich wohl zunächst einmal bei allen Nicht-Kölnern entschuldigen, denn das Rätsel war total unfair – die Kölner hatten einen Vorsprung. Das zeigt sich vor allem an der Handvoll Antworten, die bei Facebook einging. Dort schrieb z.B. Frau Sabrina Adamo-Koczorowski: „als Kölner muss man das wissen und kennt das Traditionshaus … hat eine wunderschöne Spieluhr am Gebäude“ (von der Spieluhr wusste ich übrigens auch nichts). Von den über fünfzig Leuten, die sich getraut haben, tippten etwa ein Dutzend auf „Gaffel Kölsch“ oder „Brauhaus“. Einer vermutete das Problem im Bildlogo. Ich meinte aber die Meterangabe „47,11“, die eine Anspielung auf das ebenfalls aus Köln stammende „4711 Echt Kölnisch Wasser“ ist. Die richtige Antwort ist also „47,11 Meter“.
Mir fiel dazu nämlich ein Fall ein, der in den 1950er Jahren die Gerichte beschäftigte. Ein Unternehmen, das Jauchegruben entleerte, hatte sich zu Werbezwecken die Telefonnummer 4711 zugelegt und auf all seine „duftenden“ Tankwagen geschrieben. Fanden die witzig. Fand „4711“ nicht witzig. Das Jaucheunternehmen hat damals verloren.
Die alten Prozesse um 4711-Telefonnummern auf Jauchewagen oder auf Taxis spielten übrigens noch einmal eine Rolle, als vor ein paar Jahren die Frage aufkam, ob es eigentlich markenverletzend sein kann, wenn man „nur“ eine Domain benutzt, die einen fremden Markennamen enthält. Man erinnerte sich daran, dass es Urteile zu Telefonnummern gegeben hatte (die Telefonnummer, wie z.B. „4711“, ist eine Adresse im Telefonnetz; die Domain ist eine Adresse im Internet).
P.S.: Für alle, die diesmal noch nicht richtig lagen – es gibt bald ein neues Rätsel.
Tags: Benutzung, Marke, Markenverletzung Posted in Markenrecht, News | 66 Comments »
25.05.2013 von Kraus
Darf es in Deutschland nur eine Kita namens „Hummelnest“ geben? Der folgende aktuelle Fernsehbeitrag zeigt einmal wieder, was alles passieren kann, wenn man sich einen Fantasienamen für die Firma oder für die Produkte zulegt ohne vorher gründlich recherchiert zu haben:
http://www.ardmediathek.de/das-erste/brisant/kita-name-hummelnest-nur-gegen-gebuehr?documentId=14883630
P.S.: In einer Nebenrolle trete ich auf, bin aber nicht der Anwalt von Frau Hummel.
P.P.S.: Wie würden Sie entscheiden? Wer sind die Bösen, wer sind die Guten? Sie können unten einen Kommentar hinterlassen.
Tags: Abmahnung, anwalt, Erstreckungsgesetz, Freihaltebedürfnis, Hummelnest, Marke, Markenanmeldung, Markenrecht, markenschutz, Schutzfähigkeit, Unterscheidungskraft, Zeitrang Posted in Markenrecht, News, Wettbewerbsrecht | 12 Comments »
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