DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH

20.04.2014 von Kraus

Neulich erhielt ich ein Schreiben mit der wichtig klingenden Überschrift „Markenverlängerung“ von einer „DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH“.

Das sind fragwürdige Angebote nach Art der Branchenverzeichnis-Schwindeleien: Die Absender finden Ihren Adresseintrag in irgendeiner offiziellen Veröffentlichung (nach Gewerbeanmeldungen, Markenanmeldungen oder ähnlichem) und senden Ihnen dann geschickt aufgemachte Schreiben, die den Eindruck erwecken, als handele es sich bei der Zahlung um notwendige Gebühren oder um übliche Entgelte.

Leider fallen anscheinend immer wieder genug vielbeschäftigte Kaufleute in der Eile auf so etwas herein, so dass sich dieses Geschäftsmodell nie erledigt, sondern immer wieder variiert wird.

Der Unterschied zwischen DMVG und DPMA

Zwar sollten Sie tatsächlich darauf achten, dass Ihre Marke nicht nach zehn Jahren verfällt, wenn Sie den Markenschutz noch brauchen. Die tatsächlichen Verlängerungsgebühren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) betragen aber nur 750 € statt der von DMVG aufgerufenen 1.950 €.

Wenn Ihnen diese Information geholfen hat: Sie finden hier weitere Hinweise zur Markenverlängerung.

Nachtrag (25.02.15): Das Landgericht Berlin hat inzwischen entschieden, dass die Praxis der DMVG GmbH wettbewerbswidrig und deshalb zu unterlassen ist (Urteil).

Nachtrag (22.01.16): Inzwischen schreibt die DMVG auch die Inhaber von Gebrauchsmustern an. Das ist ja ein viel lukrativeres Betätigungsfeld, denn während Marken nur alle zehn Jahren verlängert werden müssen, ist dies bei einem Gebrauchsmuster schon nach drei oder zwei Jahren der Fall.






25 Antworten zu “DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH”

  1. Rolf Lorenz sagt:

    Super & Danke.

  2. helmut Gideon sagt:

    Wir haben auch bereits zweimal so ein Anschreiben erhalten. Die Aufmachung ist wie eine Amtsmitteilung aufgebaut und kann leicht dazu führen hier zu bezahlen.

  3. Carste Krause sagt:

    Hallo, ich habs heute in der Post gehabt. Tsts. Erstmal wird man stutzig und bei genauerem Lesen dann doch aufmerksamer. Naja dank Google und solchen netten Hinweisen hier passt es ja. Wusste gar nicht, dass man nach 10Jahren verlängern muss. 🙂 Danke für den Hinweis!

  4. Wolfgang Klinger sagt:

    Auch ich hatte so ein offiziell wirkendes Schreiben in der Post. Aber meine Sekretärin ist schon so wief dass ihr das sofort auffiel.
    Da hilft nur Ablage P

  5. Michaela Paulsen sagt:

    Ein solches Schreiben liegt mir gerade vor. Wie schon so oft sind wir misstrauisch und das Internet sehr hilfreich.
    Danke nochmal an alle welche solche Betrügereien aufdecken und im Internet bekanntmachen.

  6. Ein solches Schreiben habe ich heute auch erhalten, gestolpert bin ich über den Verfallstermin. Dank Internet entstand kein Schaden.

  7. Michael Hermes sagt:

    Wir haben gerade 2 Schreiben der sogenannten „DMVG“ erhalten und das machte uns stutzig.Die INFO auf Ihrer Seite hat uns sehr geholfen. Die Schreiben der „DMVG“ landen umgehend im Papierkorb. Vielen Dank dafür!!

  8. Peter Lenz sagt:

    Hallo!
    Ich wurde auch stutzig, dass wir auf einmal mehr als das dreifache wie bei Erstbeantragung zahlen sollten.
    Kann man denn Anzeige erstatten?
    Die DMVG hat Ihre, zumindest postalische Anschrift, gleich bei mir um die Ecke. Ich würde da gerne mal Hallo sagen und einige Fragen beantwortet haben.

  9. Sabiene Jahn sagt:

    Herzlichen Dank für Ihre Information.

    Auch ich wurde vor wenigen Tagen in Koblenz über ein
    Erinnerungsschriftstück der „DMVG Deutsche Markenverwaltung
    GmbH“ gebeten, die Markenverlängerung für einen Betrag
    von Euro netto 1.950,– zu realisieren. Es ist ist ein und dasselbe
    Muster nach dem vorgegangen wird, wie vor zwei Jahren auch
    ein vermeintlicher Branchenbuch-Verlag.
    Ungeheuerlich und abartig!!

    Ich überlegte Strafanzeige zu stellen. Ich vermute allerdings,
    dass man diesem ominösen Treiben leider kein Ende setzen
    kann, die Formulierungen sind „atemberaubend“. Ich werde
    daher immer wieder auf allen verfügbaren
    Kommunikationskanälen warnen! Dank an Sie!!

    Herzlichst aus Koblenz, Sabiene Jahn

  10. Weißleder Hans-Jürgen sagt:

    Ich frage mich warum unser „Rechtsstaat“ gegen solche Betrügereien nicht vorgeht ?
    Solche Machenschaften sind für den Staat warscheinlich noch rechtens wenn auf die getätigten Umsätze Steuern bezahlt werden. Hurra Hurra
    Schade für die Geschädigten !!!

    • Kraus sagt:

      Naja: Kein Grund, gleich den Rechtsstaat in Anführungszeichen zu setzen. 😐 Das Landgericht hat ja richtig entschieden (siehe meinen Nachtrag oben). Die Herrschaften von DMVG versenden nunmehr ihre Briefchen leicht abgewandelt, mit einem anderen Logo (weil das Gericht in der Urteilsbegründung u.a. die offiziöse Aufmachung des alten DMVG-Logos gerügt hatte).

  11. Weißleder Hans-Jürgen sagt:

    Hallo Meister Kraus und alle anderen,
    vor zwei Jahren habe ich schon ein Schreiben vom DMV erhalten.
    Mit der selben Aufforderung mein Gebrauchsmuster über weitere Jahre zu schützen. Ich habe darauf nicht reagiert !
    Glaubst du das ein Gericht, welches eine solche Firma rügt, damit die Machenschften unterbindet. Weit gefehlt !
    Denn bei dem Schreiben von 2013 war im Logo noch DMV und jetzt DMVG. Und der Witz an der ganzen Sache 2013 war im Logo noch Justuzia. Soll ich mich kaputt lachen.
    Hier ist meiner Meinung der Staat gefragt.

  12. zouhri sagt:

    Hallo ZUsammen,
    ich habe auch heute zwei briefe von denen bekommen, um meine Gebrauchmustern für 3 jahre verlängere, obwohl die Patennt schon seit 3 jahre ertteilt worden.
    davon bin mir ganz sicher dass ein Betrug ist,
    bitte vorsichtig sein, wenn briefe mit ein summe zu zahlen
    gruss
    aissa zouhri

  13. Ich hatte heute auch ein Schreiben dieser oskuren Firma im Briefkasten.
    Hab‘ mir gedacht, wenn sie schon in Google Plus vertreten sind, sollte man ihnen eien Bewertung geben. Aber ihre Google Plus Seite ist für Bewertungen gesperrt. 🙂
    https://plus.google.com/105194470823369620277/about?gl=de&hl=de&review=1

  14. Schaffer sagt:

    Hallo Zusammen,

    ich habe heute ein entsprechendes Schreiben erhalten und bin misstrauisch geworden, da ich mich an die viel geringeren ursprünglichen Kosten für die Eintragung erinnern konnte. Das Gerichtsurteil scheint die DMVG GmbH wenig zu stören. Wo kann man einen deartigen Wettbewerbsverstoß jetzt am sinnvollsten melden, damit dieser geahndet werden kann?

    MfG

    J. Schaffer

  15. Stefan Reuther sagt:

    Ja auch mir flatterte so eine nette Aufforderung ins Haus. Nachdem ich schon einmal auf so etwas Ähnliches reingefallen bin, habe ich – nun schlauer geworden- im Internet recherchiert. Danke für die Warnung 🙂

  16. Bernd Anker sagt:

    Auch wir haben so ein Schreiben erhalten. Aber wenn das Landgericht Berlin schon im Februar 2015 die Praxis als wettbewerbswidrig eingestuft hat, wie können die Betrüger immer noch agieren und was ich kann ich da jetzt tun?

    • Kraus sagt:

      Das Landgericht hat zu einem bestimmten Inhalt des DMVG-Schreibens entschieden. Daraufhin hat die DMVG zumindest das Logo auf den Briefchen ein bisschen geändert. Anscheinend ist man bei der DMVG der Meinung (oder man tut zumindest so), als ob das Verhalten – wegen des neuen Briefbogens – nun nicht mehr dem gerichtlichen Verbot unterfalle.

  17. Heike G. sagt:

    Hallo! Unsere Firma hat heute von dieser Firma DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH Berlin erstmals ein Schreiben bekommen. 450,00 € für eine Gebrauchsmusterverlängerung. Ja, ja, schon klar. Dieses Schreiben schicke ich – wie so viele andere dubiose Schreiben auch immer – an unsere IHK. Die freuen sich immer darüber, wenn sie neben den „üblichen Verdächtigen“ mal was Neues bekommen und warnen in unregelmäßigen Abständen in der Presse. Vielleicht auch einfach mal einen Umschlag mit Konfetti füllen und an die Firmenadresse schicken.

  18. E.Siegl sagt:

    ein Heer von Betrügern ist unterwegs nach dem Motto: „wie komme ich am schnellsten und einfachsten an anderer Leute Geld und das möglichst mit wenig Aufwand“. Es muß doch eine Möglichkeit geben, in einem Rechtsstaat solchen Abzockern das Handwerk zu legen. Im Impressum müßte doch eigentlich der Name des Geschäftsführers genannt sein – ist es aber nicht. Sollte man dagegen einschreiten!

  19. Karin Pohl sagt:

    auch ich bekam heute so ein Schreiben. Allein die allgemeinen Geschäftsbedingungen wären Grund zu einer Klage, denn sie sind so blass gedruckt, dass ich erst dachte, die Rückseite ist leer.
    Es ist immer wieder unvorstellbar dass man nichts gegen diese Leute tun kann!

  20. jan hönemann sagt:

    121.07.2016
    sie simd leider immer noch aktiv

  21. Harry W. sagt:

    Zitat von DSW-Svchutzverband.de
    …Auf Antrag des DSW verhängte das Landgericht Berlin deshalb per Beschluss vom 28.7.2015 ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.ooo,- €

    Es scheint sich ja trotzdem zu rechnen, mich erreichten 2 Schreiben für je 590,- für Verlängerungen von Gebrauchsmustern, die ab 10/2017 zu verlängern wären.
    Ist noch 1 Jahr Zeit, gibt es nichts aktuelleres, wo mehr Eile geboten ist, da ist die Wahrscheinlichkeit doch höher, dass jemand schnell und unüberlegt reagiert.
    Aber: wenn Jarno Mikael Lindell das Porto für Massensendungen und 5000,- Ordnungsgeld bezahlen kann, der fährt es auch zigfach wieder ein.
    Traurig in diesem Zusammenhang, dass es offensichtlich keine staatlichen Möglichkeiten gibt, … (zensiert) aus dem Verkehr zu ziehen – oder möchte ‚man‘ das am Ende garnicht?

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