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09.09.2013 von Kraus

Sie kennen das wahrscheinlich von Ihrem eigenen Job: man ertappt sich oft dabei, wie man die Welt durch die fachliche Brille sieht. Nachdem ich Ihnen vor einer Woche von den Dreharbeiten zu „DIE WOCHE“ erzählt habe, kam ich heute an gleicher Stelle vor unserem Büro an diesem Schild nicht vorbei:

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Und jetzt die spannende Frage an Sie: Welcher Teil des Werbeschildes ist markenrechtlich verdächtig? Sie können unten im Kommentarfeld oder per Mail eine Antwort hinterlassen. Für alle richtigen Antworten gibt es einen Gratis-Zugang zu meinen kostenpflichtigen Downloads (andere Geschenkideen sind herzlich willkommen). Die Lösung wird in Kürze hier veröffentlicht.

NACHTRAG VOM 11.09.2013: DIE LÖSUNG

Ich muss mich wohl zunächst einmal bei allen Nicht-Kölnern entschuldigen, denn das Rätsel war total unfair – die Kölner hatten einen Vorsprung. Das zeigt sich vor allem an der Handvoll Antworten, die bei Facebook einging. Dort schrieb z.B. Frau Sabrina Adamo-Koczorowski: „als Kölner muss man das wissen und kennt das Traditionshaus … hat eine wunderschöne Spieluhr am Gebäude“ (von der Spieluhr wusste ich übrigens auch nichts). Von den über fünfzig Leuten, die sich getraut haben, tippten etwa ein Dutzend auf „Gaffel Kölsch“ oder „Brauhaus“. Einer vermutete das Problem im Bildlogo. Ich meinte aber die Meterangabe „47,11“, die eine Anspielung auf das ebenfalls aus Köln stammende „4711 Echt Kölnisch Wasser“ ist. Die richtige Antwort ist also „47,11 Meter“.

Mir fiel dazu nämlich ein Fall ein, der in den 1950er Jahren die Gerichte beschäftigte. Ein Unternehmen, das Jauchegruben entleerte, hatte sich zu Werbezwecken die Telefonnummer 4711 zugelegt und auf all seine „duftenden“ Tankwagen geschrieben. Fanden die witzig. Fand „4711“ nicht witzig. Das Jaucheunternehmen hat damals verloren.

Die alten Prozesse um 4711-Telefonnummern auf Jauchewagen oder auf Taxis spielten übrigens noch einmal eine Rolle, als vor ein paar Jahren die Frage aufkam, ob es eigentlich markenverletzend sein kann, wenn man „nur“ eine Domain benutzt, die einen fremden Markennamen enthält. Man erinnerte sich daran, dass es Urteile zu Telefonnummern gegeben hatte (die Telefonnummer, wie z.B. „4711“,  ist eine Adresse im Telefonnetz; die Domain ist eine Adresse im Internet).

P.S.: Für alle, die diesmal noch nicht richtig lagen – es gibt bald ein neues Rätsel.