Stich ins „Hummelnest“

25.05.2013 von Kraus

Darf es in Deutschland nur eine Kita namens „Hummelnest“ geben? Der folgende aktuelle Fernsehbeitrag zeigt einmal wieder, was alles passieren kann, wenn man sich einen Fantasienamen für die Firma oder für die Produkte zulegt ohne vorher gründlich recherchiert zu haben:

http://www.ardmediathek.de/das-erste/brisant/kita-name-hummelnest-nur-gegen-gebuehr?documentId=14883630

P.S.: In einer Nebenrolle trete ich auf, bin aber nicht der Anwalt von Frau Hummel.

P.P.S.: Wie würden Sie entscheiden? Wer sind die Bösen, wer sind die Guten? Sie können unten einen Kommentar hinterlassen.






12 Antworten zu “Stich ins „Hummelnest“”

  1. H. Prior sagt:

    Hummelnest als Name für eine KiTa Einrichtung ist älter als Frau Hummel und lässt sich überregional so wenig schützen wie ein Gasthof zur Mühle sich schützen ließe. Versagt hat hier 1990 das Markenamt, jede Klage, die über das Stadtviertel hinausgeht, sollte abgewiesen werden.
    Gruß HP

    • Kraus sagt:

      Da ist was dran: Kindergärten, die schon länger „Hummelnest“ heißen, haben wahrscheinlich ganz gute Karten. In den neuen Bundesländern dürfte es sogar reichen, wenn die Einrichtung vor dem 01.05.1992 (also nicht 1990) in „Hummelnest“ (um-)benannt wurde, denn hier traten die bundesdeutschen Altmarken aus der Zeit vor der Wiedervereinigung erst mit dem sogenannten Erstreckungsgesetz in Kraft – am 01.05.1992.

      Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass die Marke von Frau Hummel nicht hätte eingetragen werden dürfen. Das Markenamt hat also keinen Fehler gemacht.

  2. O. Schwan sagt:

    Das Thema Markenrecht ist für mich noch relativ neu. Dementsprechend bin ich auf dem Gebiet kein Experte. Für mich wäre es logisch, wenn Frau Hummel mit Ihrer Klage durchkommen würde, aber nur bei Kitas, die nach Ihrer Markeneintragung gegründet worden sind. Älter bestehende Kitas sollen meiner Meinung nach Ihren Namen behalten dürfen, ohne zur Kasse gebeten zu werden.
    So sehe ich es übrigens bei allen Markennamen. Meiner Meinung nach kann es nicht sein, das jemand der den Namen xxx schon lange benutzt und dann jemand anderes, der den Namen seit kurzem geschützt hat den älteren Nutzer zur Kasse bitten kann. Der Neue dürfte mit seinem Markennamen xxx nur Markenrechte gegen neue Namensnutzungen haben.

  3. M.Paulus sagt:

    Mein Gott wie armselig Frau „Hummelnest“.

    • O. Schwan sagt:

      Das mit Armselig ist ein anderes Thema, da kann ich auch nur zustimmen. Bei Kitas, Jugendarbeit, Schulbildung etc. noch Geld raus schlagen wollen, das ist für mich unverständlich. Solche Einrichtungen sollten eh mehr gefördert und unterstützt werden.

  4. Ich halte es für eine glatte Fehlleistung des Gesetzgebers, wenn er derartige Handlungsweisen absichert, ja unterstützt. Worum geht es denn der Frau Hummel, wenn nicht um Geld?

    Zu dieser Art von Verhalten assoziiere ich unwillkürlich ein räuberisches Insekt aus der Verwandschaft der süßen Hummeln: Hornisse!

  5. RB sagt:

    ??? wie kann es überhaupt ein Recht geben, Namen zu schützen, die im normalen Sprachgebrauch verwendet werden. Ich meine hier natürlich nicht erfundene Namen wie coca… und Philisha… Aber Namen, welche nachweislich schon existiert haben, soll man nicht schützen können. Das selbe gilt wie „Finger auf Display nach Links ziehen…“ so etwas kann und darf nicht schützenswert sein, auch wenn es kopiert werden kann. Nur die Technologie die dahintersteckt kann schützenswert sein.

    • Kraus sagt:

      Es gibt kein Recht, Worte als Namen zu schützen, die im normalen Sprachgebrauch verwendet werden – aber das gilt nur für Worte, die einen inhaltlichen Bezug gerade zu jenem Bereich haben, für den die Marke geschützt werden soll. Das heißt: Man kann zwar „Sandale“ nicht als Marke für Schuhe schützen lassen, aber man kann „Salamander“ als Marke für Schuhe schützen lassen, denn „Salamander“ ist zwar ein gebräuchliches Wort (als Tiername), aber hat keine Bedeutung im Zusammenhang mit Schuhen.
      Nach diesen Grundsätzen kann man durchaus sagen, dass „Hummelnest“ als Name für einen Kindergarten bzw. als Produktname für die Dienstleistungen einer KiTa schutzfähig ist.
      Markenrechtler prüfen solche Fragen unter dem Gesichtspunkt „Freihaltebedürfnis“ bzw. „fehlende Unterscheidungskraft“.

  6. Iain Macnab sagt:

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Wie wahr. Schämen Sie sich Frau Hummel.

  7. Uhlmann sagt:

    Es geht in diesen Einrichtungen um Förderung von Kindern nicht um Profit. Für mich geht es deshalb nicht um Vermarktung, ich kenne keine Eltern die wegen eines Namens einer Einrichtung sich für diese entscheiden werden.
    Moralisch gesehen kann ich Frau Hummel nicht verstehen.

  8. K. sagt:

    Vielleicht sollte man Fr. Hummel wegen fehlender Impressumsangaben oder Datenschutzinformationen auf deren Seite abmahnen! Einfach nur damit sie sieht wie das ist!
    Weiter sollte man darauf pochen das „Das Hummelnest“ eine eingetragene Marke ist. NICHT aber „Hummelnest“! Auch wenn es nur ein minimaler Unterschied ist, würde ich vor Gericht darauf plädieren dass man wenn man schon seine Marke verteidigen will auch nur die eingetragene Marke verteidigen kann und nicht auch noch Teile der Marke!

    • Kraus sagt:

      Man kann zwar keine Teile der Marke abmahnen, wohl aber ähnliche Marken. „Das Hummelnest“ und „Hummelnest“ sind fast identisch, also zumindest ähnlich. Dieser Einwand würde also nicht funktionieren.

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