Amazon darf Produktbilder nicht einfach verwerten

25.02.2014 von Kraus

Es gibt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Köln zu den AGB von Amazon:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2014/14_O_184_13_Urteil_20140213.html

Das Gericht sagt: Die Amazon-AGB sind unwirksam in dem Punkt, wo sich Amazon vom Händler allumfassende Rechte an dessen Produktbildern unentgeltlich einräumen lässt. Sprich: Amazon hat in Wirklichkeit gar keine Nutzungsrechte an all den Produktbildern und kann sie demzufolge auch nicht wirksam an die anderen Händler weitergeben (die sich an das Produkt dranhängen).

Wer jetzt denkt, dass man all die Wettbewerber abmahnen darf: Falsch. Das Gericht meint nämlich auch, die durften die Bilder nutzen. Selbst ohne wirksame Nutzungsrechtskette. Weil der Hersteller der Bilder faktisch dieser Nutzung zugestimmt hat, als er die Bilder zu Amazon hochgeladen hat (wissend, dass Amazon den Anderen erlauben würde, sich dranzuhängen).

Es bleibt also nur ein Anspruch des Urhebers gegen Amazon – auf angemessene Vergütung für die Bilder-Nutzung.

Die Durchsetzung solcher Vergütungsanspruche dürfte im Moment eher etwas für Leute zu sein, die ohnehin bei Amazon aussteigen wollen und Lust auf längere Gerichtsprozesse haben. :|

Spannend, wie Amazon auf das Urteil reagieren wird.