Wichtig für Onlinehändler: Neue Informationspflicht ab 09.01.16 zur OS-Plattform

07.01.2016 von Kraus

Für alle Online-Händler im Verbrauchergeschäft (also die meisten) gilt ab übermorgen, 09.01.2016 eine neue – meines Erachtens ziemlich überflüssige – Informationspflicht: Man muss nun seine Kunden im Shop darüber informieren, dass es eine Online-Plattform der EU gibt, wo bestimmte Streitschlichtungen angeboten werden.

Die besagte Online-Plattform ist noch nicht in Betrieb.

Um Abmahnungen vorzubeugen, sollte man aber in den nächsten Tagen folgenden Text in Onlineshops einbauen (am besten in einer Rubrik „Kundeninformation“), wobei der dortige Link (http://ec.europa.eu/odr) funktionieren sollte, also als Link erkennbar und klickbar sein muss:

„Für Verbraucher in der EU wird es eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) geben. Die OS-Plattform wird ab 09.01.2016 in Betrieb sein und stufenweise zugänglich gemacht werden. Sie wird für Verbraucher und Händler ab 15.02.2016 zugänglich sein unter: http://ec.europa.eu/odr. Unsere E-Mail lautet: …@…“

Wer keine Schlichtungen anbietet und dazu auch nicht verpflichtet ist, kann bzw. sollte dazuschreiben:

„Wir nutzen keine alternative Streitbeilegung (AS).“

Die Informationspflicht gilt nur im B2C-Geschäft, also nicht für reine B2B-Anbieter.

Übrigens: Wenn Sie den Link mit einem target-Zusatz versehen, dann öffnet sich die OS-Plattform in einem neuen Browserfenster und blendet nicht Ihr eigenes Angebot aus. Das ist der html-Quelltext:

<a href=“http://ec.europa.eu/odr“ target=“_blank“>http://ec.europa.eu/odr</a>

NACHTRAG 15.02.2016: Die Plattform ist heute tatsächlich online. Der o.g. Text kann also verkürzt werden zu

„Für Verbraucher in der EU gibt es eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter: http://ec.europa.eu/odr. Unsere E-Mail lautet: …@…“

Interessant ist, dass diese OS-Plattform derzeit schon etwa 20 Händler in einem Aufklappmenü vorschlägt, wenn man als Verbraucher seine Beschwerde formuliert. Im zugehörigen Info-Feld heißt es, diese Händler seien schon „registriert“. Vermutlich meint das: diese Händler hat schon jemand verpetzt. Und das im Datenschutz-Vatikan. Hm.

Ihre Fragen zu diesem Thema können Sie gern unten posten. Ich werde in den nächsten Tagen so viele wie möglich beantworten.

NACHTRAG 23.01.2018:

Nach einem Jahr ODR-Plattform hat die EU ihr tolles Projekt rückblickend begutachtet.
Dafür erstmal ein großes Lob, das sollte mit allen Gesetzen gemacht werden.

Bringt aber nichts, wenn die Gutachter aus lächerlich niedrigen Nutzungs- und Erfolgszahlen nicht den gebotenen Schluss ziehen, dass das Ding nutzlos ist und abgeschafft werden sollte.

Sehr unterhaltsam kommentiert in diesem Blogbeitrag:

http://shopbetreiber-blog.de/2017/12/13/eu-studie-os-plattform/

Die Statistiken (Länder, Branchen usw.) findet man auch hier:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.statistics.show