Abmahnwarnung: IDO mahnt eBay-Verkäufer ab

26.03.2015 von Kraus

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. mit Sitz in Leverkusen versendet seit einiger Zeit Abmahnungen an eBay-Verkäufer. Gerügt wird das Fehlen bestimmter Pflichtinformationstexte (z.B. der Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts, der seit Sommer 2014 vorgeschrieben ist).

Die IDO-Abmahnung sollte man ernst nehmen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Falls Sie eine solche Abmahnung erhalten habe, sollten Sie zunächst prüfen, ob der Vorwurf überhaupt stimmt. Es könnte sein, dass IDO ein Fehler unterlaufen ist.

Wenn sich in Ihrem eBay-Angebot tatsächlich ein Fehler befindet, sollte dies Anlass sein, den gesamten Auftritt einmal gründlich prüfen zu lassen.

Allgemeine Informationen über das Verhalten nach einer Abmahnung finden Sie hier:

www.rakraus.de/ratgeber_abgemahnt.htm

Nachtrag:

Weitere Abmahngründe von ido sind

  • fehlende Unterrichtung darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist“ in eBay-Angeboten,
  • fehlendes Widerrufsformular in eBay-Angeboten.

Frist 04.11.: Neue Widerrufsbelehrung nötig!

03.11.2011 von Kraus

Morgen, am Freitag 04.11.2011 endet die gesetzliche Umstellungsfrist.

Spätestens morgen sollten Sie also Ihre Widerrufsbelehrung aktualisieren, um Online-Abmahnungen zu vermeiden. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie aus meinem PDF-Ratgeber zum Abmahnschutz, den Sie(kostenlos) hier anfordern können.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Kraus, LL.M.
Rechtsanwalt

P.S.: In dem Ratgeber finden Sie u.a. eine Minimalfassung der neuen Widerrufsbelehrung. Falls Sie sich wundern, dass in dieser Minimalfassung nichts von den „40 Euro“ oder von der Prüfung „wie im Ladengeschäft“ steht: das liegt daran, dass man diese Klauseln nur verwenden sollte, wenn auch bestimmte Voraussetzungen außerhalb der eigentlichen Widerrufsbelehrung eingehalten werden – und um das zu beurteilen, müßte man Ihren gesamten Shop bzw. eBay-Auftritt unter die Lupe nehmen.

P.P.S: Bitte beachten Sie für eventuelle Rückfragen: Ich bin nur noch heute, am Donnerstag, im Büro und dann erst wieder am Montag; falls Sie mir per Mail eine Frage stellen, dann geben Sie bitte gleich eine Rückrufnummer an.