Wissen Sie noch, woher Sie Ihre Produktfotos haben?

08.10.2012 von Kraus

Viele nutzen in ihren Online-Angeboten Fotos, die Sie nicht selbst geknipst haben. Meist ist das völlig o.k., weil sie ausreichende Nutzungsrechte an diesen Fotos erworben haben (direkt vom Fotografen oder von einer Bildagentur).

Auf einen besonderen Gesichtspunkt möchte ich aber hinweisen, weil gelegentlich Webseitenbetreiber wegen solcher Fehler abgemahnt werden:

Man darf solche Fotos meist nicht einfach beliebig weiterreichen. Wer Fotos aus zweiter Hand bekommt, muss also aufpassen.

Oft kommt es zu Problemen, wenn z.B. Hersteller oder Großhändler Produktfotos weitergeben, die sie zwar selbst benutzen dürfen – aber eben nicht mehr. Dem Einzelhändler, der solche Fotos benutzt, drohen dann Abmahnungen vom Hersteller oder vom Fotografen.

Sie dürfen sich auch nicht darauf verlassen, dass Ihr Foto-Lieferant schon die ausreichenden Rechte dazu haben wird (das kann man allenfalls bei professionellen Foto-Agenturen). Wenn er die Rechte nämlich nicht hat, dann müssen Sie nach außen dafür geradestehen.

Fazit: Haken Sie bei jedem fremden Bild genau nach, woher es stammt und ob die sogenannte Rechtekette besteht (also z.B. der Fotograf dem Hersteller erlaubt hat, die Fotos weiterzugeben, der sie wiederum an den Großhändler weitergeben hat mit der Erlaubnis Sie weiterzugeben usw.). Manchmal ist es sinnvoller, selbst die benötigten Bilder herzustellen.

Wenn Sie gute/schlechte Erfahrungen oder Tipps im Umgang mit fremden Fotos haben: Bitte unten kommentieren. Vielen Dank.






2 Antworten zu “Wissen Sie noch, woher Sie Ihre Produktfotos haben?”

  1. Wir hatten mal ein selbst erstelltes Bild von uns in einem Katalog eines chinesischen Produzenten wieder gefunden.
    Hat da jemand Erfahrungen mit?
    Wie wäre die Rechtslage in solch einem Falle, wenn er dieses Bild nun an einen anderen Händler weitergibt und dieser das veröffentlich?

    • Kraus sagt:

      Zumindest in Deutschland darf der chinesische Produzent das Foto nicht in seinem Katalog verwenden (das „Bild“ war doch ein Foto und nicht z.B. eine Computergrafik?). Es spielt also keine Rolle, ob er der Hersteller des Produkts ist.

      Auch ein anderer Händler darf das Foto in Deutschland nicht veröffentlichen, egal woher er es bekommen hat.

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