B2C-Shops müssen bis 31.07. ihre Bestellseiten umstellen (sog. Buttonlösung)

24.07.2012 von Kraus

Am 01.08.2012 tritt das „Gesetz zum … besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr …“ in Kraft – auch kurz „Buttonlösung“ genannt. Dieses Gesetz bestimmt, wie die Bestellseiten von Online-Shops zukünftig auszusehen haben. Wahrscheinlich wird es zu neuen Abmahnwellen kommen.

Wenn Sie einen Standard-Shop haben, dann werden Sie wahrscheinlich schon ein Upgrade erhalten haben. Anderenfalls müssen Sie Ihren Shop per Hand umschreiben (lassen). Wichtig ist vor allem, dass der Bestellbutton zukünftig nicht mehr einfach „Bestellen“ heißen darf, sondern Sie ihn umbenennen müssen in

„zahlungspflichtig bestellen“

oder (falls Sie etwas mutiger sind) in

„kostenpflichtig bestellen“,

„zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder schlicht

„kaufen“.

Bitte denken Sie daran, dass Sie nicht nur den Text auf dem Button selbst ändern müssen, sondern auch die entsprechenden Verweise in Kundeninformationen, AGB usw. Außerdem müssen Sie wahrscheinlich noch etwas mehr an Ihrer Bestellseite ändern, denn nach dem neuen Gesetz müssen Sie dort nun auch bestimmte Informationen „hervorgehoben“ darstellen – im Einzelnen hängt das auch vom Inhalt Ihres derzeitigen Shops ab.

Wie sind Sie bisher mit dieser Neuregelung umgegangen? Was halten Sie von der neuen Lage?

Für Ihre Kommentare (bitte unten eingeben) bedanke ich mich bereits jetzt.

Peter Kraus, LL.M.
Rechtsanwalt