Abmahnung wegen „CE geprüft“ von Öcal & Wüstefeld UG, RA Thomas Blatt

25.05.2011 von Kraus

Die Thomas Blatt Rechtsanwaltsaktiengesellschaft mit Sitz in Duisburg versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag einer Öcal & Wüstefeld UG an Internethändler, die Autozubehör verkaufen und dabei die Worte „CE geprüft“ verwenden.

Die Abmahnung sollte man ernst nehmen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Allerdings ist es nicht ratsam, einfach die dort beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Zumindest die dort enthaltene Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten sollte man streichen. Außerdem sollte die Vertragsstraferegelung geändert (nicht einfach gestrichen!) werden.

Eine ganz andere Frage ist übrigens, ob und wieviel Geld man an die Abmahner zahlen sollte.

Allgemeine Informationen über das Verhalten nach einer Abmahnung finden Sie hier:

www.rakraus.de/ratgeber_abgemahnt.htm