Rechtsanwalt Munderloh aus Oldenburg versendet derzeit Abmahnungen wegen Pornofilmchen der RGF Productions Ltd. , dortiger Vergleichsvorschlag: 780 Euro. Mehr Infos zu Filesharing-Abmahnungen hier. Das müssen Sie tun: 1. Auf Seite 3 der Abmahnung steht ziemlich weit oben rechts ein Datum („Unterzeichnung und Absendung der beiliegenden Unterlassungserklärung bis zum …“); diese Datum müssen Sie sich notieren und im Auge behalten. Sichern Sie auch Ihren Internetanschluss, damit es von dort aus nicht zu weiteren Verstößen kommt (die Abmahnung bedeutet nämlich, dass wohl irgend jemand ein Pornofilmchen auf einem Computer hatte, der an Ihren Internetanschluss angeschlossen war). 2. Bis zu diesem Datum sollten Sie entschieden haben, ob Sie eine Unterlassungserklärung abgeben (was wahrscheinlich ratsam ist) und ob Sie sich dabei von einem Anwalt helfen lassen (denn Sie sollten diese Unterlassungserklärung nicht einfach unverändert abgeben). 3. Wenn Sie eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie die geforderten 780 Euro an die Gegenseite zahlen – ob und ggf. wann Sie das tun, ist eine völlig andere Frage. Haben Ihnen diese Infos weitergeholfen? Sie können unten einen (öffentlichen) Kommentar hinterlassen.
NACHRICHTEN:
Eine Woche vor Inkrafttreten der GPSR immer noch keine Leitlinien
Noch eine Woche bis zum Inkrafttreten der neuen Produktsicherheitsverordnung der EU (GPSR) am 13.12 ... Mehr
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