Abmahnbar (?): Double Opt-In

21.11.2012 von Kraus

Wie soeben bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht München vor etwa drei Wochen tatsächlich entschieden, dass die Bestätigungsmail beim Double-Opt-In unzulässig sein soll, weil sie eine unzumutbare Belästigung darstelle.

Für alle Leser, die mit dem Begriff „Double-Opt-In“ nichts anfangen können: Das ist dieses bekannte Verfahren, bei dem man auf einen Bestätigungslink klicken muss, wenn man einen Newsletter bestellt hat – also gerade zur Vermeidung von Spam gedacht. Wer mal bei Wikipedia nachlesen möchte, wie das funktioniert:

http://de.wikipedia.org/wiki/Opt-in

Soweit ich das Mail-Marketing (weltweit) sehe, verhält sich ein kommerzieller Mailversender super ordentlich, wenn er Double-Opt-In verwendet und zusätzlich eine einfache Opt-out-Möglichkeit am Ende jeder Mail vorsieht. Viele Gerichte in Deutschland haben das bisher auch so gesehen.

Mit dem OLG München hat nun erstmals ein höheres Gericht gegen Double-Opt-In entschieden. Zum Glück hat das OLG wenigstens die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen und man darf hoffen, dass die Sache dort zurecht gerückt wird.

Sonst ist Deutschland vielleicht bald ein Industrieland ohne Newsletter und ohne sonstiges Mail-Marketing. Na ja, wir haben ja auch noch die Briefpost. Und was ist schon dabei, wenn die Marketing-Kosten in Deutschland etwas höher sind, als im Rest der Welt. Unserer wirtschaftlichen Entwicklung wird das schon nicht schaden.

Ich schlage vor, dass dann auch die lauten Autos abgeschafft werden, deren Lärm belästigt mich unzumutbar – Fahrräder reichen eigentlich. Hat sonst noch jemand eine gute Idee, welche unzumutbaren Belästigungen durch moderne Technologie man schnellstens beseitigen sollte? Dann bitte unten einen Kommentar posten.