Kein Patentschutz für Nespresso-Kapseln

02.09.2012 von Kraus

Ein schönes Beispiel dafür, wie weit manchmal die Meinungen zum Patentschutz auseinandergehen

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass für Nespresso-Maschinen nicht nur die Originalkapseln verwendet werden dürfen, sondern auch No-Name-Kapseln, die als „geeignet für Nespresso“ angeboten werden.
Die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier