Sperrmarken haben es schwer – zu Recht

04.04.2013 von Kraus

Man kennt das von den Domainnamen: viele sind schon weg, ohne tatsächlich genutzt zu werden; sie werden oft von Domainspekulanten gehortet, die viele Domains billig reservieren – in der Hoffnung, die eine oder andere später teuer verkaufen zu können. In der Regel ist das zulässig.

Ein ähnliches Geschäftsmodell gibt es bei den Marken. Hier muss man zwar mit höherem Einsatz spielen, weil jede Markenanmeldung 300 Euro kostet, aber es gibt Anmelder, die in manchen Jahren hunderte von Marken angemeldet haben ohne diese tatsächlich für konkrete Produkte zu nutzen. Diese Markeninhaber werden erst aktiv, wenn ein anderer eine gleiche oder ähnliche Marke anmeldet oder benutzt – dann aber richtig, denn sie bieten die Marken nicht nur zum Kauf an, sondern sie überziehen den Anderen mit Abmahnungen und Markenwidersprüchen. Und darin liegt ein entscheidender Unterschied zu den Domainspekulanten, weshalb ich nicht einfach von Marken“spekulanten“ sprechen möchte, sondern deutlicher von Sperrmarken. Gebräuchlich ist auch der Ausdruck „Hinterhaltsmarke“.

Die Anmeldung von Sperrmarken widerspricht dem Sinn des Markenrechts. Deshalb stoßen diese Praktiken häufig auf Widerstand. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt/M. ist diesem Unwesen jetzt entgegengetreten und hat entschieden, dass ein Markeninhaber keine Rechte geltend machen kann, wenn er zahlreiche Marken anscheinend nur zu dem Zweck angemeldet hat, anderen damit das Leben zu erschweren und daraus Gewinn zu erzielen (OLG Frankfurt/M., Urt. v. 07.02.13 – 6 U 126/12).

Sie können hier checken, ob Ihre Marke schon einmal registriert wurde.