Streaming-Abmahnung von u+c wegen „Amandas Secrets“

08.12.2013 von Kraus

Eine Anleitung zum Erstellen einer abgeänderten Unterlassungserklärung samt einem Muster für die aktuellen Streaming-Abmahnungen können Sie hier bestellen: Anleitung/Muster

Die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen mahnt neuerdings Internetnutzer ab, die den Film „Amandas Secrets“ über die Streamingplattform Redtube heruntergeladen haben.

WICHTIGER NACHTRAG 11.12.13: WENN SIE EINE ABMAHNUNG NUR PER MAIL ERHALTEN HABEN, DANN IST DAS WAHRSCHEINLICH NUR SPAM, ALSO KEINE ECHTE ABMAHNUNG VON U+C. ÖFFNEN SIE NICHT DEN DATEIANHANG DER DORTIGEN MAIL, ER ENTHÄLT SCHADSOFTWARE (VIREN, TROJANER O.Ä.).

Urmann + Collegen (U+C) mahnt sein Jahren sogenannte Filesharer wegen Pornofilmchen ab. Neu ist, dass nun auch das Streamen abgemahnt wird. Dabei ist rechtlich sehr zweifelhaft, ob dadurch überhaupt Urheberrechte verletzt werden können.

Für den Internetnutzer, der von U+C aufgefordert wird, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 250 Euro zu zahlen, stellen sich aber die gleichen Fragen wie für einen Filesharer: Soll man sich gegen die Abmahnung wehren oder lieber eine Unterlassungerklärung abgeben. Und außerdem: soll man zahlen und ggf. wieviel?

Im Grunde läuft es auch hier wieder auf wirtschaftliche Fragen hinaus. Wenn man sich gegen die Abmahnung wehrt (mit Hilfe eines eigenen Anwalts) – wer zahlt am Ende die Kosten und auch: wird man die Kosten von der Abmahner-Firma oder von den dort handelnden Personen ggf. beitreiben können?

Aus rein wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit könnte es auch hier die richtige Lösung sein, einfach eine Unterlassungserklärung abzugeben (man darf dann aber zukünftig „Amandas Secrets“ nie mehr online streamend ansehen, selbst wenn es eigentlich legal ist – denn man hat es ja versprochen). Ob man die geforderten 250 Euro zahlt, ist dann eine ganz andere Frage. Wichtig ist nur, dass mann die Unterlassungserklärung „ohne Anerkenntnis“ einer Rechtspflicht abgibt, wenn man sich noch gegen die Kosten wehren möchte.

Natürlich kann man sich auch frontal zur Wehr setzen – aber dann muss man auch bereit sein, notfalls selbst die Kosten für diesen Kampf um die Gerechtigkeit zu tragen.

Genau das ist wahrscheinlich das Kalkül der Abmahner: Manchen wird es peinlich sein, „Amandas Secrets“ gesehen zu haben, und sie werden schon deshalb zahlen, damit bloß niemand etwas davon erfährt. Andere werden sich sagen: Wegen 250 Euro riskiere ich keine Prozeßkosten in Höhe einiger Tausend Euro, da zahle ich lieber gleich. Und schon wegen dieser beiden Gruppen von Abgemahnten, wird sich die ganze Abmahnwelle prächtig gelohnt haben – ganz egal, ob das abgemahnte Verhalten wirklich urheberrechtlich verboten ist oder nicht.

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5 Antworten zu “Streaming-Abmahnung von u+c wegen „Amandas Secrets“”

  1. usamba sagt:

    warum diese defensiven Vorschläge? richten sich die nur an solche, die tatsächlich diese filmchen angesehen haben (bzw. es nicht ausschließen können?)
    ich suche noch offensivere möglichkeiten. ich habe eine solche
    (fake)abmahnung erhalten und weiß sicher, dass es quatsch ist. nun überlege ich, mir vom landgericht köln diesen beschluss und beschlussantrag von u+c schicken zu lassen, will u+c kurz anschreiben, wegen haltlosogkeit die forderungen zurückweisen und eine entspr. unterlassungserklärung von denen verlangen, mich bei der rechtsanwaltskammer nürnberg (ist wohl für regensburg zuständig) über dieses büro beschweren, von u+c schadenersatz/schmerzensgeld verlangen, strafanzeige evtl. stellen.
    auch wenn diese abmahnung gefaked ist, meine daten ‚gehacked‘ wurden: wer weiß denn, dass dies eben nicht auch u+c sind? wäre doch eine gute taktik, man kann sich einerseits davon distanzieren, manche zahlen aber evtl. doch, usw.

    • Kraus sagt:

      Ich vermute mit „defensiven Vorschlägen“ meinen Sie die Abgabe einer (abgeänderten) Unterlassungserklärung? Ich habe doch oben erklärt, warum es – schon aus rein wirtschaftlichen Erwägungen – nachvollziehbar ist, dass Viele diesen Weg einschlagen – ganz unabhängig von der Frage, ob man sich an den Verstoß erinnern kann oder nicht.
      Aber wenn Sie tatsächlich nur eine gefälschte („Fake“) Abmahnung erhalten haben, also nur eine dieser Spam-Mails, keinen Brief, dann sollten Sie die Sache einfach vergessen. Und vor allem werden Sie sich keinen Gefallen damit tun, gegen U+C vorzugehen, denn die haben mit den Spam-Mails nichts zu tun.

    • schattenkirchner sagt:

      Hallo,
      ich bin zwar nicht direkt betroffen,aber was passiert eigentlich wenn ein Betroffener einfach garnicht auf so eine
      Abmahnung reagiert?(Ab in den Müll damit!).
      So ein Quatsch kommt doch niemals vor Gericht.
      Oder doch?

  2. David sagt:

    Am 10 Dezember 2013 22,36 von Elena David bekam ich auch
    Am 10.10 22,36 schreibt man mir, das ich am 22,36 das ich
    Uhrheberrechtsverletzung begangen habe.Bin eine Frau 70 Jahre und habe keine Interesse gehabt so etwas an zu schauen.
    Zuerst wusste ich nicht um was es geht!!Das habe ich durch Forum erfahren das um Porno Filme geht.
    In diese zeit war ich in Urlaub ohne mein Laptop das ist
    Betrug, dadurch versuchen an Geld zu kommen.Kripo und zuständige Behörde müssen rasch reagieren. So geht es nicht weiter.
    Also Leute wir alle müssen auch etwas unternehmen.

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