Neues Gesetz zu Abmahnkosten

29.06.2013 von Kraus

Vor drei Tagen hat der Bundestag das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ verabschiedet, womit u.a. das Abmahnunwesen eingedämmt werden soll. Das Justizministerium hofft, damit die Anzahl der Abmahnungen zu halbieren (derzeit geschätzt 320.000 jährlich).

Ziemlich optimistisch.

Gut: Wenn Sie zu Unrecht abgemahnt werden, dann haben Sie jetzt einen Kostenerstattungsanspruch. Bisher musste man sich in solchen Fällen immer überlegen, ob man den kostenträchtigeren Weg der negativen Feststellungsklage einschlagen möchte, um die eigenen Anwaltskosten erstattet zu bekommen.

Außerdem ist (wie früher schon im Markengesetz usw.) eine Streitwertherabsetzung für arme Betroffene vorgesehen. Ob man das gut findet, hängt wohl vom eigenen Standpunkt ab. Die sich gegenüberstehenden Pole des Meinungsspektrums könnte man überspitzt so darstellen:

– Extrem 1: Der kleine Gründer, Hoffnungsträger des Unternehmertums, der oft von raffgierigen Abmahnern aus dem Geschäft gedrängt wird, bevor er überhaupt einen Cent verdienen konnte, hat jetzt endlich eine zusätzliche Chance der Rettung.

– Extrem 2: Der mit allen Wassern gewaschene angebliche Kleinunternehmer, der neben seinen ALG-II-Bezügen heimliche Gewinne einfährt, hat jetzt noch eine Ausrede mehr.

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5 Antworten zu “Neues Gesetz zu Abmahnkosten”

  1. Balzer sagt:

    Gibt es den mit allen Wassern gewaschenen Kleinunternehmer, der dann auch noch ungeschoren ALG-II beziehen kann, zumal er sich vorher „richtig“ nackig machen muß? Den kenne ich „noch“ nicht. Und wenn ER schon so gewieft ist, macht er bestimmt nur in dem Fall einen Fehler (siehe Kostentragungsvereinbarung bei Widerruf auch in AGB´s), auf dessen Schlupfloch nur der auf Abmahnungen sinnende Anwalt kommt. Aber Anwälte die „im Namen Ihrer Klienten“ Abmahnungen vornehmen, die kenne ich. Daher begrüße ich das Gesetz. Ein Tropfen auf …! Sollten sich damit die mit Kleinigkeiten zu befassenden Abmahnungen einschränken lassen, umso schöner.

    • Kraus sagt:

      Zumindest soll es bei eBay recht verbreitet sein, dass Verkäufer als Privatverkäufer auftreten, obwohl sie in gewerblichem Umfang handeln. Und wenn der Account über den Lebensgefährten läuft, dann bleibt man auch in anderer Hinsicht ungeschoren (Stichwort „nackig machen“).

      • Balzer sagt:

        OK. Hier habe ich wohl in eine andere Richtung gedacht. Ich ging von „ehrlichen“ und dennoch mit allen Wassern gewaschenen aus. Man sollte als Gewerblicher schon mit offenen Karten spielen und sich dementsprechend zu erkennen geben. Wer den Verbraucher absichtlich täuscht, warum sollte er dafür nicht bestraft werden? Wie viele Abmahnungen zielen aber auf die „kleinen“ ab, die sich als Händler outen (was ihre Pflicht ist) und das wegen Kleinigkeiten, die der Betreffende in Null Komma Nix ändern könnte, ohne Abmahnung, Kostennote, und dergleichen. So ein Gesetz muß her. Dann müssen sich einige ein neues Betätigungsfeld suchen. OK, ihr seid dann leider auch betroffen, aber für die Guten gibt es immer was zu tun.

        • Kraus sagt:

          Sie haben Recht: Die fragwürdigen Geschäftsmodelle, die man als „Abmahnunwesen“ beklagt, gibt es nur deshalb, weil man in Deutschland schon für den ersten Brief dicke Kostenersatz-Forderungen an die Gegenseite stellen darf. Wäre das nicht so einfach, dann würden nur noch die Leute abmahnen, die ein wirkliches wirtschaftliches Interesse an der Beseitigung der eigentlichen Störung haben.

          Verschlimmert wird die Sache aber meines Erachtens auch dadurch, dass ständig neue komplizierte Gesetze erlassen werden – gerade unter den Fahnen „Verbraucherschutz“, „Umweltschutz“ usw. – deren Nutzen oft zweifelhaft ist, aber die ein tolles Futter für die nächste Abmahnwelle sind: Welcher Verbraucher versteht schon die Wertersatzregelungen in der Widerrufsbelehrung? Und werden all die WEEE-Aufkleber und EAR-Registrierungen für die aufwändige Entsorgungslogistik der schädlichen Bestandteile von (soooo umweltfreundlichen) Energiesparlampen tatsächlich die Umweltbilanz unserer Volkswirtschaft verbessern?

  2. sacratti sagt:

    Bei Ebay kann wohl kaum mehr jemand korrekt handeln. Die Profis haben zwischenzeitlich Mittel und Wege gefunden, immer an erster Stelle zu stehen, wenn man „günstigster Preis“ eingibt, dazu kommen unzählige Chinaanbieter, die angebl. in der BRD sind, aber in Wahrheit aus China liefern und die man „einfach nicht los wird“. Ob nun alle „Privaten“ gewerblich handeln, wage ich zu bezweifeln, aber es gibt zahlreiche Branchen, die „privat gewerblich“ handeln, wohl aber eher nicht ALGII beziehen. Die Vermischung stört mich ungemein, das ist so eine Art „Schmarotzerzuschreibung“, die längst widerlegt ist, die wahren Schmarotzer sind u. a. die Leiharbeitsfirmen, die von den Argen „Zwangsarbeiter“ zugewiesen bekommen, ferner „Erwachsenen-bildung-seinrichtungen“, die als e. V. firmieren und damit keine Steuern bezahlen und häufig von Kommunalpolitikern mit Nebeneinkunftsabsichten betrieben werden.Bildung: u. a. Bewerbungstraining, haha, sowie PC Kenntnisse, hehe,Stapler- und Schweisserschein eher rückläufig, IT- Fachkraft für abgetakelte Hausfrauen ebenfalls eher rückläufig, aber auch hier leisten die Argen Auslastungshilfe!

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