Mahnbescheide der Telepool GmbH (Rechtsanwälte Baumgarten Brandt)

06.01.2014 von Kraus

Die Kanzlei Baumgarten Brandt hat vor Weihnachten noch Mahnbescheide beim Amtsgericht Coburg für die Telepool GmbH beantragt, um die Verjährung zu verhindern – es geht um Abmahnungen aus dem Jahr 2010, so dass die dreijährige Verjährungsfrist am 31.12.2013 geendet hätte.

Achtung: Es reicht im Allgemeinen, dass diese Mahnanträge vor Jahresende 2013 und damit rechtzeitig bei Gericht eingegangen sind, auch wenn die nachfolgende Gerichtspost bei den Abgemahnten erst im Januar 2014 eingegangen ist.

Wer sich dagegen wehren möchte, muss innerhalb von zwei Wochen (nach Zustellungsdatum; steht auf dem gelben Briefumschlag), Widerspruch einlegen.

Entsprechend der neuen Rechtslage werden die nachfolgenden Prozesse beim Amtsgericht am Sitz des Abgemahnten geführt werden. Damit steigt für viele Abgemahnte die Chance auf eine günstigere Rechtsprechung.

Wie sieht es bei Ihnen aus – haben Sie auch gerade Post erhalten? Oder können Sie sagen, wie lange es in den vergangenen Jahren bei Ihnen gedauert hat, bis nach Neujahr ein Mahnbescheid oder eine Klage eintrudelte? (Die Kommentarfunktion unten ist geöffnet).






2 Antworten zu “Mahnbescheide der Telepool GmbH (Rechtsanwälte Baumgarten Brandt)”

  1. Schi sagt:

    Hallo,
    ich hatte gehofft, dass es vorbei ist, wenn der 31.12.2013 erreicht ist.
    Müssen die Anträge beim Amtsgericht in Coburg gestellt werden oder beim zuständigen für meinem Wohnort?

    • Kraus sagt:

      Die Mahnanträge müssen noch nicht bei „Ihrem“ Amtsgericht gestellt werden. Erst wenn Sie (beim AG Coburg) Widerspruch einlegen und die Sache damit weitergeht, wird an das örtlich zuständige (also Ihr) Amtsgericht abgegeben werden. Die Akten werden dann vom Mahngericht (AG Coburg) zu Ihrem Gericht geschickt.

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