Abmahnung wegen Xing-Impressum

15.02.2014 von Kraus

Wenn Sie bei Xing sind, sollten Sie dort ein Impressum einrichten. Denn neuerdings wird das fehlende Impressum abgemahnt. Ob diese Abmahnungen berechtigt sind, ist fraglich, aber Sie können den ganzen Ärger leicht umgehen, indem Sie Ihr Impressum (das Sie z.B. schon korrekt auf Ihrer Website eingerichtet haben) einfach zu Xing kopieren.

Ich zeige Ihnen hier, wie das geht (Sie können unten im Kommentarfeld – öffentlich – allgemeine Fragen dazu hinterlassen, ich werde mich bemühen, diese hier zu beantworten).

Zuerst müssen Sie sich bei Xing einloggen und dort Ihr „Profil“ öffnen, indem Sie oben links klicken:

Screenshot 2014-02-15 15.01.38

 

Dann können Sie auf der Profilseite nach unten scrollen und sehen ganz unten rechts einen Link „Impressum bearbeiten“:

Screenshot 2014-02-15 15.06.32

Wenn Sie diesen Link klicken, öffnet sich ein Fenster, wo Sie Ihre Impressumsdaten eingeben/hineinkopieren können.

Am Besten, Sie erledigen das jetzt gleich; dann kann nichts mehr passieren. Viel Erfolg.






12 Antworten zu “Abmahnung wegen Xing-Impressum”

  1. Man kann den Abmahnungen in sozialen Netzwerken wegen fehlendem oder mangelhaftem Impressum auch entkommen, indem man das Konto schließt: so lautet der Vorgang beispielsweise bei Linkedin. Man findet den Vorgang auf der Profilseite rechts unten.
    Wann wird endlich der Abmahnwahn in Deutschland abgeschafft?

  2. Hallo Herr Kraus,
    danke für die Info, hab es gleich umgesetzt.
    Allerdings nur die Adressdaten, UID etc., denn auf meiner Webseite ist wegen Google, Facebook und Co eine sehr großes Impressum, sodass ich gar nicht mehr weiß, was die Mindestanforderungen sind, die für Xing ausreichen.
    Vielleicht können Se ja darüber noch informieren.

    Grüße
    Peter D. (anonymisiert)

    • Kraus sagt:

      Lieber Herr D.,

      wenn Sie auf Ihrer Website im Impressum noch diverse Texte zu Google, Facebook usw. untergebracht haben (wahrscheinlich Datenschutzhinweise), die nur Ihre Website betreffen, dann müssen Sie solche Texte nicht in Ihr Xing-Impressum übernehmen.

      Peter Kraus

  3. Emil sagt:

    Hallo Herr Kraus
    Bei Xing ist doch ein Impressum vorhanden,wie muß ich vorgehen um meines zu installieren,oder reicht das von Xing?

    Mit freundlichen Grüßen
    Emil B. (anonymisiert)

    • Kraus sagt:

      Lieber Herr B.,

      ich beschreibe doch oben genau, wie Sie vorgehen sollten? Was meinen Sie mit „das Impressum von Xing“? Falls Sie das Impressum des Plattformbetreibers meinen, also die Adresse es Unternehmens Xing: Nein, das reicht nicht. Es geht darum, ein Impressum für IHRE Seite zu schaffen, also für den Xing-„Auftritt“ von Emil B., wo die Adresse usw. von Emil B. stehen muss. Ich hoffe, dass ich Ihre Frage richtig verstanden und einigermaßen verständlich beantwortet habe.

      Peter Kraus

  4. Arno Baum sagt:

    Lieber Herr RA Kraus,
    die Impressumpflicht gilt aber sicherlich nicht für Basis – Mitglieder, oder?
    Außerdem erschließt sich mir gerade nicht, warum auf einem persönlichen XING-Profil ein Impressum eingerichtet werden muss. Wenn dem so wäre, dann müsste auf FACEBOOK, GOOGLE + und anderen sozialen Netzwerken bei Privatpersonen auch ein Impressum gesetzt werden. Dem ist aber nicht so.
    Können Sie das erklären???
    Freue mich auf Ihre Antwort.

  5. Ulrike Piller sagt:

    Und warum bekommt man dann keine Info von Xing selber ?
    Dies bedeutet das ich als private Person das Impressum meines Arbeitgebers einfügen muss?

  6. Christian B. (anonymisiert) sagt:

    Guten Morgen Herr RA Kraus,

    die Frage des Impressums möchte ich nicht diskutieren.

    Ich habe bei dem XING Profil-Impressum Bauchschmerzen bei der Privatsphäre: In meinem Impressum stehen per se meine Kontaktdaten. Das Impressum ist für jedes XING Mitglied uneingeschränkt einsichtbar. Also auch für Mitglieder, mit denen ich keinen Kontakt ausgetauscht habe und denen ich keinerlei Kontaktdaten per XING Funktion freigegeben habe. Die von mir individuelle pro Kontakt zu steuernde Kontaktdatenfreigabe wird durch die Impressums“pflicht“ ausgehebelt in meinen Augen. Wie stehen Sie zu dieser Diskrepanz?

    • Kraus sagt:

      Wenn Sie online einen eigenen Auftritt eröffnen, also auch bei Xing, dann verlassen Sie insoweit freiwillig Ihre Privatsphäre und müssen sich auch so zeigen, wie das gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn man den XING-Account also z.B. als werblichen Auftritt einordnet, dann müssen Sie die entsprechenden Impressumpflichten erfüllen. Andererseits zwingt Sie niemand, z.B. neben Ihrer Büroanschrift und -telefonnummer auch noch Ihre private Anschrift und Telefonnummer anzugeben. Diese können Sie wie bisher verbergen – wenn es noch eine andere Anschrift bzw. Telefonnummer gibt, unter der man Sie erreichen kann, so dass die Pflichtangaben vorhanden sind.

  7. Matthias E. sagt:

    Guten Morgen,

    Ich habe mir das ganze mal durchgelesen, und wenn man dieser Argumentation über Facebook-Impressumspflichten nachgeht (http://allfacebook.de/policy/das-impressum-rechtliche-stolperfallen-beim-facebook-marketing-teil-4), macht auch das Xingprofil-Impressum Sinn.

    Ich habe nun das Portfolio als erste Ansicht für Profilbesucher gewählt und dort die Kontaktdaten als Impressum hinterlegt (Firmenkontaktdaten inkl. Mobilnummer und Email, allerdings bislang ohne HRB/UStID & Co). Meine Kontaktdaten sind somit zumnindest unverzüglich sichtbar.
    Ich hoffe, somit der Impressumspflicht genüge zu tun… Wenn es hier nicht irgendwann Klarheit gibt, muss man sich tatsächlich überlegen, ob so ein (halb)öffentliches Forum überhaupt noch Spaß macht/Nutzen bringt.
    Allerdings wäre das dann auch gleichzeitig der Abschied vom virtuellen Netzwerken.

    Beste Grüße
    Matthias E. (anonymisiert)

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