Tell a Friend-Funktion

Das sogenannte „Tell a Friend“ funktioniert z.B. so: Auf der Webseite ist ein Formularfeld mit der freundlichen Aufforderung: „Wenn Ihnen unser Angebot gefällt und Sie eine Idee haben, wem es sonst noch gefallen könnte, dann benutzen Sie doch einfach das eMail-Formular hier und geben Sie die eMail-Adresse dieses Freundes/Bekannten ein, damit diesem eine (von unserem System versendete) Empfehlungsmail zugesandt wird.“

Damit ist jetzt Schluss.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die derart versandten Mails als Spam anzusehen sind (BGH Urt. v. 12.09.2013 – I ZR 208/12 – Empfehlungs-E-Mail).

NACHTRAG 10.08.2015:

Als Abmahner ist inzwischen ein Herr Arabaci, vertreten durch eine Kanzlei Schiller in Erscheinung getreten.

Außerdem gibt es inzwischen eine Entscheidung des Kammergerichts zur Empfehlungsfunktion von Facebook, aus der man herauslesen kann, dass die Tell a friend-Funktion unter bestimmten Umständen doch zulässig sein könnte.


2 Antworten zu “Tell a Friend-Funktion”

  1. Manfred sagt:

    So wie ich das sehe betrifft das komerzielle Seiten oder trifft dies auch für reine private Internetseiten zu?
    Diese „seite weiter Empfelen“ Funktion ist bei http://www.npage.de für alle Nutzer verfügbar.
    Würden Sie mir empfehlen diese Funktion aus meiner HP zu streichen?
    Ich bedanke mich für die Antwort und für ihre bisherigen Infos.
    Mit freundlichen Grüßen, Manfred

    • Kraus sagt:

      Ohne Ihre Website zu kennen: Oft irren sich die Betreiber „rein privater“ Internetseiten und die Seite ist gar nicht so privat. Deshalb: Lieber raus mit der Funktion. Sicher ist sicher.

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