Hinweise für Werbetreibende
Die Entwicklung eines guten claims
braucht nicht nur Markenstrategen, Texter und Zeichner,
sondern auch versierte Juristen. Warum? Weil sich unter den ratsuchenden Mandanten
erstaunlich oft folgender Fall findet:
Eine Werbeagentur hat für ein Unternehmen gearbeitet und
unter anderem eine Marke
oder ein Logo entwickelt.
Die Leistung ist nach Marketing- und gestalterischen
Gesichtspunkten einwandfrei. Den Unternehmensjuristen
oder den Anwalt des Werbeunternehmens mußte man auch
nicht behelligen, denn man ist gut miteinander
klargekommen und es sind ja keine rechtlichen Probleme
aufgetreten. Oder?
Das häufige Ergebnis: der neue Markenname ist zwar
wirklich sehr schön und einprägsam,
er ähnelt aber einer bereits vorhandenen älteren Marke und
darf deshalb nicht verwendet werden. Oder: der neue
Slogan spricht zwar die Verbraucher an, darf aber nicht
verwendet werden, weil er laut Rechtsprechung zu einer
Fallgruppe gehört, die als unlauterer Wettbewerb
verboten ist. Im schlimmsten Falle hat
der Werbekunde das Problem erst bemerkt,
nachdem er für viel Geld Werbemittel mit dem neuen
Markennamen und dem neuen Slogan versehen hatte und der
erste Konkurrent eine (kostenpflichtige)
Abmahnung
ausgesprochen hat. Wer braucht jetzt
einen Anwalt? Wahrscheinlich der Werbekunde.
Wahrscheinlich aber auch die Werbeagentur, denn diese
haftet grundsätzlich für die rechtliche Unbedenklichkeit
der vorgeschlagenen Werbung; es nützt dem Werber auch
nichts, wenn er darauf hinweist, ein bestimmter Entwurf
sei rechtlich noch ungeprüft (OLG Düsseldorf, Urt. v.
13.03.2003 - I U 39/02).
Fazit
Werber sollten also zweierlei tun: die eigenen Verträge
mit den Kunden überprüfen und bei jedem Projekt
rechtzeitig einen Spezialisten für Marken-
und Wettbewerbsrecht hinzuziehen (und
zwar unabhängig davon, ob dessen
Leistung dem Kunden
gesondert verkauft werden kann oder im Budget
untergebracht werden muß).
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