Preise
Bitte beachten Sie: Meine Angebote
richten sich nicht an Verbraucher, sondern nur an
Unternehmen (also an Industrie, Handwerk, Handel,
sonstige Gewerbetreibende sowie freiberuflich Tätige).
Festpreisangebote
* Zzgl. USt. und zzgl. der amtlichen Anmeldegebühren.
Sonstige Preise
Am Fuß dieser Seite finden Sie einige
Honorarbeispiele. Vorab sei betont: Über die Höhe des
Honorars sollten wir reden, bevor Ihnen irgendwelche
Verpflichtungen entstehen. Erst wenn Sie eine klare
Vorstellung von den Kosten haben, können Sie
entscheiden, ob Sie ein Mandat erteilen möchten. Für
Fragen zu den voraussichtlichen Kosten stehe ich Ihnen
jederzeit gern zur Verfügung (weitere
Hinweise für eine erste Kontaktaufnahme).
Warum steht hier keine Preisliste, der
Sie für jeden Fall zuverlässig entnehmen können, wieviel
Anwaltshonorar fällig wird? Das hat verschiedene Gründe:
Zum einen gibt es gesetzliche
Vorschriften, die - vor
allem bei gerichtlichen Verfahren - die Höhe der
anwaltlichen Gebühren weitgehend vorschreiben und
relativ kompliziert sind.
Zum anderen ist die Anwaltstätigkeit
meist eine individuelle Dienstleistung, die sich
schlecht standardisieren läßt. Deshalb vereinbart man
oft zeitabhängige Honorare. Auch pauschale Honorare
(also Festhonorare) sind üblich; allerdings wird deren
Höhe aus gutem Grunde meist erst dann bemessen, wenn der
Anwalt die Lage des konkreten Falles erkennen kann und
der voraussichtliche Aufwand für ihn abschätzbar wird.
Rechtsschutzversicherungen spielen
übrigens im Gewerblichen Rechtsschutz kaum eine Rolle,
weil sich - soweit ersichtlich - in allen
Versicherungsbedingungen eine Ausschlußklausel für
dieses Rechtsgebiet findet; für jeden Hinweis auf eine
andere Versicherungspraxis wäre ich dankbar.
Honorarbeispiele:
-
Als Zeithonorar vereinbare ich
regelmäßig EUR 200 zzgl. USt. pro Stunde.
-
Für Anmeldungen von
Schutzrechten in Deutschland schlage ich
verschiedene Festpreise vor (s.o.). Im Falle
mehrerer gleichgelagerter Markenanmeldungen oder
paralleler internationaler Anmeldungen sind
Mengenrabatte möglich. Wenn ein Mandant mehr
Leistungen benötigt, als in den Paketen enthalten
sind, so schlage ich für eine
Markenanmeldung einschließlich der
vorab erfolgenden Beratung und der Auswertung von
Vorab-Recherchen meist ein
Pauschalhonorar i.H.v. EUR 1.250 zzgl. USt.
vor.
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Für eine Überprüfung von
Webseiten, Shops sowie Angeboten bei Ebay, Amazon,
Yatego o.ä. fallen Kosten i.H.v. mehreren Hundert
Euro an.
-
Wenn Sie eine
Abmahnung oder
eine einstweilige Verfügung erhalten haben oder
selbst mit solchen Mitteln gegen einen Wettbewerber
vorgehen möchten, so wird dies wahrscheinlich
(allein auf Ihrer Seite) Anwaltskosten in Höhe von
mehreren Hundert Euro bis zu einigen Tausend Euro
verursachen. Zu beachten ist, daß das Anwaltshonorar
im Prozeßfalle stets mindestens die Gebühr laut
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erreicht. Dennoch
ist anwaltliche Hilfe gerade in Abmahnungsfällen
dringend geraten und auch ihr Geld wert. Sogar
wenn Sie das abgemahnte Verhalten gar nicht
fortsetzen wollen, Sie sich also in der Sache nicht
mit dem Abmahner streiten möchten, steht immer noch
die Frage, wieviel Sie Ihr Nachgeben kosten wird
(Höhe der gegnerischen Anwaltskosten, Schadensersatz
usw.). Anwaltliche Beratung hilft, solche
Folgekosten gering zu halten, so daß
dadurch die Kosten der anwaltlichen Beratung oftmals mehr
als aufgewogen werden.
-
Beratungen rund um eine
Erfindung sind meist recht zeitaufwendig. Hier kann
es selbst bei einer einfachen Erfindung leicht
geschehen, daß Sie über EUR 1.000 und mehr
aufbringen müssen und sich im Ergebnis nur
herausstellt, daß ihre Erfindung nicht patentierbar
ist. Wenn Sie ohne eine notwendige Beratung tätig
werden, können Ihnen jedoch noch höhere Kosten
nutzlos entstehen. Hier ist es also besonders
wichtig, vorab Aufwand und Nutzen, Chance und Risiko
abzuwägen. Erst dann sollte entschieden werden, in
welchen Schritten vorgegangen wird und in welchem
Umfange dabei anwaltliche Hilfe sinnvoll ist.
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