Designschutz >>> Infos/FAQ/Ratgeber
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Das Äußere eines Gegenstands kann unter
Umständen als Geschmacksmuster oder durch Urheberrecht
(Copyright) geschützt sein.
Geschmacksmuster
Geschmacksmusterschutz ist nur möglich,
wenn der Gegenstand eine eigentümliche Gestaltung
aufweist. Es reicht also nicht, nur die üblichen
Elemente aus der bekannten Palette eines Designers zu
verwenden.
Sobald Eigenart vorliegt, kann ein Geschmacksmusterschutz auch ohne Eintragung entstehen. Ein eingetragenes Geschmacksmuster hat aber verschiedene Vorteile. Allerdings bekommt man auch durch die Eintragung keine Garantie, denn eingetragen wird beim Patentamt (vereinfacht gesagt) jedes beantragte Geschmacksmuster, sobald die Formalien eingehalten werden - erst in einem späteren Streitfall mit Dritten stellt sich vor Gericht heraus, ob und ggf. was schutzfähig ist.
Urheberrecht
Urheberrecht (Copyright) ist das Recht des Schöpfers an seinem persönlichen geistigen Werk.
Häufig wird gefragt, wie man ein Copyright oder
Urheberrecht eintragen, anmelden oder schützen lassen kann. Die
Anmeldung ist bekannt von Marken oder Patenten oder
Geschmacksmustern (Designs). Das Urheberrecht entsteht aber auch ohne
Eintragung, einfach nur durch die Herstellung des Werks
- vorausgesetzt das Werk erreicht die sogenannte
Schöpfungshöhe. Zu Beweiszwecken kann man ein
Werkexemplar beim Notar hinterlegen (aufgrund der
besonderen Stellung der Notare im Rechtssystem kommt
einer solchen notariellen Hinterlegung eine höhere
Beweiskraft zu als anderen Beweissicherungsmethoden).
Dennoch ist manchmal zusätzlich an eine Eintragung zu denken, z.B. wenn Marken- oder Geschmacksmusterschutz in Betracht kommt, letzteres z.B. bei einem ästhetisch eigentümlich gestalteten Produkt (Mode, Möbel, Gebrauchsgegenstand).
Ablauf und Kosten einer Geschmacksmusteranmeldung
Wenn Sie sich schon gut mit Musteranmeldungen auskennen, so können Sie verdichtete Informationen über meine Leistungen und deren Preise hier z.B. auf der Seite mit den Festpreisangeboten finden.
Ausführlichere Informationen zu Kosten und Ablauf enthält mein (kostenloses) Skript zum Designschutz: "Wie geht Designschutz?".
Wie kann es nun weitergehen?
Wenn die Klärung eine Geschmacksmustereintragung Sie nicht nur hobbymäßig interessiert, dann sollten Sie zunächst klären (lassen), ob eine Eintragung in Betracht kommt und welcher Rechercheaufwand noch zweckmäßig wäre.
Meine persönliche Mitarbeit
...
... kann ich Ihnen (neben meinen
Festpreisangeboten) zu folgenden
Konditionen anbieten:
Mehr dazu
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