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Designschutz

Sie suchen vermutlich eine Information, wie z.B.:

  • "Was kostet weltweiter Designschutz?" oder

  • "Was bedeutet ´Geschmacksmuster geschützt´ und was ist der Unterschied zwischen einem Gebrauchs- und einem Geschmacksmuster?" usw.

Dazu in aller Kürze:

Das Äußere eines Gegenstands kann unter Umständen als Design oder durch Urheberrecht (Copyright) geschützt sein.

Design

Designschutz ist nur möglich, wenn der Gegenstand eine eigenartige (früher "eigentümliche") Gestaltung aufweist. Es reicht also nicht, nur die üblichen Elemente aus der bekannten Palette eines Designers zu verwenden.

Sobald Eigenart vorliegt, kann ein Designschutz auch ohne Eintragung entstehen. Ein eingetragenes Design hat aber verschiedene Vorteile. Allerdings bekommt man auch durch die Eintragung keine Garantie, denn eingetragen wird beim Patentamt (vereinfacht gesagt) jedes beantragte Design, sobald die Formalien eingehalten werden - erst in einem späteren Streitfall mit Dritten stellt sich vor Gericht heraus, ob und ggf. was schutzfähig ist. 

Urheberrecht

Urheberrecht (Copyright) ist das Recht des Schöpfers an seinem persönlichen geistigen Werk.

Häufig wird gefragt, wie man ein Copyright oder Urheberrecht eintragen, anmelden oder schützen lassen kann. Die Anmeldung ist bekannt von Marken oder Patenten oder Geschmacksmustern (Designs). Das Urheberrecht entsteht aber auch ohne Eintragung, einfach nur durch die Herstellung und Veröffentlichung des Werks - vorausgesetzt das Werk erreicht die sogenannte Schöpfungshöhe. Zu Beweiszwecken kann man ein Werkexemplar beim Notar hinterlegen (aufgrund der besonderen Stellung der Notare im Rechtssystem kommt einer solchen notariellen Hinterlegung eine höhere Beweiskraft zu als anderen Beweissicherungsmethoden).

Dennoch ist manchmal zusätzlich an eine Eintragung zu denken, z.B. wenn Marken- oder Designschutz in Betracht kommt, letzteres z.B. bei einem ästhetisch eigentümlich gestalteten Produkt (Mode, Möbel, Gebrauchsgegenstand).

In folgenden Fällen kommt wohl eher KEINE Eintragung in Betracht:

- Konzepte (für Werbung, Marketing, Training, Schulung etc.),

- Rezepte (Kochen und Backen usw), die nur den Geschmack verändern, insbesondere bei Getränken,

- Spiele (Brettspiele, Lernspiele, Unterhaltungsspiele), wenn nichts technisch Neues daran ist,

- Buch-Inhalte, Gedichte,

- Liedtexte, Melodien,

- Software-Programme.

Hingegen ist an eine Eintragung zu denken für ein äußerlich eigentümlich gestaltetes Produkt (Mode, Möbel, Gebrauchsgegenstand).

Wie geht eine Design-Anmeldung?

In meinem (kostenlosen) Skript zur Musteranmeldung "Wie geht Designschutz?" beschreibe ich, wie die Anmeldung eines Geschmacksmusters abläuft. Dort finden Sie also keine allgemeinen Ausführungen in der Art von "Designschutz ist für Unternehmen wichtig und wird immer wichtiger ... usw. usf.", sondern Sie erhalten auf sieben Seiten eine kurze, für Laien verständliche Erklärung zu folgenden Fragen:

- Warum sollte ich überhaupt ein Muster anmelden und was darf ich auch ohne Mustereintragung?

- Welche Dinge taugen als Muster und welche nicht?

- Kommt es darauf an, ob das Muster noch neu ist?

- Wie lange dauert es?

Das Skript ist kostenlos. Sie erhalten es sofort per E-Mail, wenn Sie sich in nachfolgendem Formular eintragen.

 

Selbstverständlich werde ich Ihre Daten nicht für andere Zwecke verwenden oder gar weitergeben.

Autor: Peter Kraus Google+