Freihaltebedürfnis? Unterscheidungskraft?
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Was bedeutet es, wenn man von einem Namen sagt, er tauge
nicht als Marke (absolutes Schutzhindernis), weil er "freihaltebedürftig" sei oder ihm
die "Unterscheidungskraft" fehle?
Damit ist meist gemeint, daß der Begriff/Name irgendwie
beschreibend ist, also: der Name beschreibt das Produkt
(Ware oder Dienstleistung), das unter dem Namen verkauft
werden soll; z.B. ist der Begriff "Brötchen" natürlich
nicht schutzfähig für "Backwaren". Das ist klar - sonst
könnte ja heute ein Bäcker das Wort "Brötchen" eintragen
lassen und morgen allen anderen Bäckern verbieten, diese
(seine) Marke zu benutzen. Um das zu verhindern,
verweigert das Amt schon die Eintragung solcher
Begriffe.
Aber es geht noch
weiter: auch bei Begriffen wie "Fixbread" oder "Bread24.com"
kann zweifelhaft sein, ob sie schutzfähig sind. Das
bedeutet: der Anmelder (Sie) bekommt nach der
Markenanmeldung ein
entsprechendes Schreiben vom Markenamt, womit man ihm
freundlich mitteilt, daß die Marke leider nicht
eingetragen werden kann. Das passiert oft, denn viele Markenanmelder tun sich
an dieser Stelle schwer, das Problem vorab zu erkennen
("mein Begriff ist doch ganz anders"), sie riskieren
damit aber den Verlust der Anmeldegebühr (mindestens 300
Euro).
Fazit:
Auch vor einer Markenanmeldung sollte man als Laie
zunächst überprüfen, ob der Name, den man sich
ausgesucht hat, überhaupt als Marke taugt. Sonst kann es
geschehen, daß man eine Markenanmeldung in Angriff nimmt
und erst NACH Zahlung der Anmeldegebühren (mindestens
300 €) bemerkt, daß der Name womöglich
freihaltebedürftig ist oder nicht unterscheidungskräftig
ist - beides sind sogenannte absolute Schutzhindernisse,
mit der Folge, daß das Markenamt die Eintragung ablehnt
- die Gebühren werden aber nicht erstattet.
Natürlich ist es am sichersten und einfachsten, wenn Sie
gleich einen Markenanwalt
befragen (das verursacht zusätzliche Kosten ab etwa 50 Euro). Wenn Sie das aber
(noch) nicht möchten, z.B. aus Kostengründen, dann hilft
Ihnen meine
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Für die Prüfung von Freihaltebedürfnis
oder Unterscheidungskraft habe ich eine kurze Anleitung
geschrieben. Darin wird auf drei DIN-A4-Seiten Schritt
für Schritt beschrieben, wie Sie ohne Vorkenntnisse und
lediglich mit Bordmitteln (Computer mit
Internetanschluß) Ihren geplanten Namen schon einmal
daraufhin überprüfen können, ob er überhaupt als Marke
taugt (nur dann lohnen sich weitere Bemühungen, wie z.B.
eine Ähnlichkeitsrecherche und nachfolgend eine
Markenanmeldung).
Ein kurzer Hinweis: Meine Angebote
richten sich an
Unternehmen (also an Industrie, Handwerk, Handel,
sonstige Gewerbetreibende sowie freiberuflich Tätige -
auch an Gründer), nicht an Verbraucher.
Ihre Bestellung verstehe ich so, daß Sie als Unternehmer
bzw. Gründer handeln.
Eine Beispielseite können Sie vorab hier
betrachten: Leseprobe (Seite
3)
Das vollständige pdf-Dokument kostet 15 € zzgl. USt.
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DER ERWORBENEN ANLEITUNG UNZUFRIEDEN SEIN, SO KÖNNEN SIE
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