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HOTLINE FÜR ABMAHN-ERSTBERATUNG: 0176 - 56 71 69 72 (59,50 € einschl. USt.)



Etwas ausführlicher:

In Internet-Foren, Blogs usw. werden Sie auf ein Sammelsurium von Meinungen stossen, die einander oft widersprechen. Am Anfang gilt aber:

  • Sie sollten die Abmahnung nicht einfach ignorieren.

  • Sie sollten nicht sofort den Gegner anrufen.

  • Sie sollten die Unterlassungserklärung nicht unverändert unterschreiben.

In der Abmahnung stehen zwar eventuell erschreckend hohe Zahlen, aber ganz so hohe Zahlungen müssen Sie - wenn Sie sich richtig verhalten - in der Regel nicht leisten und vor allem nicht innerhalb der kurzen Frist. Sie sollten aber darauf gefasst sein, dass Sie irgendwann zumindest einen hohen Teil der vom Abmahner geforderten Beträge zahlen müssen, also eventuell auch einige hundert Euro. Ganz wichtig: versäumen Sie keine Fristen, sonst können weitere Kosten entstehen!

Die schlechte Nachricht: Es gibt keinen "Trick 17", mit dem Sie aus der Sache leicht und kostenlos herauskommen, wenn man Sie tatsächlich beim sogenannten Filesharing (Tauschbörse) erwischt hat.

Die gute Nachricht: Sie sind nicht allein. Täglich werden unzählige Abmahnungen solcher Art versandt.

In meinem (kostenlosen) Ratgeber "Abgemahnt - Was tun?" erkläre ich genauer, was im Falle einer Filesharing-Abmahnung zu tun ist. Dort finden Sie also nicht nur allgemeine Ausführungen in der Art von "... unter einer Abmahnung versteht man dies und jenes ...", sondern Sie erhalten auf sieben Seiten eine kurze, für Laien verständliche Erklärung zu folgenden Fragen:

  • Was geschieht normalerweise nach einer Abmahnung?

  • Was ist, wenn ich einfach zahle?

  • Was kann passieren, wenn ich gar nichts mache?

Hier finden Sie eine Leseprobe (Seite 2 von 7).

Der Ratgeber ist kostenlos. Sie erhalten das PDF-Dokument in Sekunden per E-Mail, wenn Sie sich mit nachfolgendem Formular in meine E-Mail-Liste eintragen:

 

Datenschutzbestimmungen

Selbstverständlich können Sie meine (kostenlosen) Infos jederzeit wieder abbestellen - durch einen einfachen Klick auf einen Löschungs-Link, den Sie am Ende jeder Mail vorfinden werden.

Wann brauchen Sie einen Anwalt?

In vielen Filesharing-Abmahnungen findet sich ein Angebot, wonach bei Zahlung einer bestimmten Summe innerhalb einer Frist die ganze Sache erledigt sein soll. Es kann sinnvoll sein, solche Angebote einfach anzunehmen (durch Unterschrift und Zahlung); insbesondere wenn Sie sicher sind, allenfalls einen Verstoß begangen zu haben und wenn Sie für die Zukunft weiteren vergleichbaren Urheberrechtsverletzugnen sicher vorbeugen können. Ihre Entscheidung wird dann davon abhängen, ob Sie den geforderten Betrag einfach aufbringen können und ob es Ihnen auf der anderen Seite zu viele Scherereien bedeuten würde, sich mit der Sache länger zu befassen.

Wenn Sie sich verteidigen, indem Sie einen eigenen Anwalt beauftragen, so hat das in finanzieller Hinsicht meist nur zur Folge, dass sich die Forderung des Abmahners etwas senken lässt. Zumindest ein Teil dieser Ersparnis wird dann aber für das Honorar Ihres eigenen Anwalts aufgezehrt werden.

Der Nutzen einer anwaltlichen Beratung und Vertretung ist also vor allem, dass Sie einigermaßen sicher sein können "nichts verschenkt" zu haben und dass Ihre Unterlassungserklärung in Ihrem Sinne formuliert wird (also etwas abweichend von der Vorlage, die Ihnen der Abmahner mitgeschickt hat).

Eine telefonische Erstberatung von bis zu einer Viertelstunde Dauer biete ich für 59,50 Euro einschl. USt. an.

Weitere Informationen und praktische Tips finden Sie in meinem kostenlosen Ratgeber. Sie erhalten das PDF-Dokument in Sekunden per E-Mail, wenn Sie sich mit nachfolgendem Formular in meine E-Mail-Liste eintragen:

 

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