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Eigenes Modelabel gründen

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Aussteller auf der PREMIUM 2016 in BerlinWahrscheinlich haben Sie hierher gefunden, weil Sie eine Frage umtreibt, wie z.B.:

  • "Wie gründe ich ein Modelabel?",

  • "Was sind die Kosten für die eigene Modemarke?",

  • "Wie soll ich anfangen mit meiner eigenen Modekollektion?" oder

  • "Was wäre ein guter Firmenname für mein Modegeschäft?"

    usw.

Im Netz finden Sie eine Menge guter Informationen und Anleitungen zu Kosten, Businessplan oder Rechtsform. Was leider oft ein bisschen zu kurz kommt, sind die markenrechtlichen und namensrechtlichen Fragen. Sie sollten prüfen, ob folgende Namen noch frei sind, oder ob es schon gleiche ODER ÄHNLICHE Namen gibt:

  • Ihr Firmenname,

  • die Worte/Begriffe in Bildern bzw. Aufdrucken, z.B. auf der Vorderseite Ihrer T-Shirts,

  • falls abweichend vom Firmennamen: auch die Namen der einzelnen Kollektionen, Websites usw. sowie

  • eventuell die Modellnamen.

Denn sobald Sie Ihrem Unternehmen oder Ihren Produkten einen Namen zulegen, besteht die Gefahr, dass Sie damit ältere Rechte von anderen Personen verletzen.

Es wird wohl niemand seine eigene Modemarke "Dolce & Gabanna" nennen - aber erstaunlich viele Leute machen sich keine Gedanken darüber, ob sie mit einem bestimmten Phantasienamen ihre Modekollektion einfach so gründen oder ihr Modegeschäft eröffnen dürfen. Im Einzelnen:

  • Firmennamen: Ihr Firmenname, also z.B. "LUISA WUNDERSCHÖN" kann mit vorhandenen Firmennamen oder Marken kollidieren, sogar wenn diese nur ähnlich sind, wie z.B. "LISA WUNDERSCHÖN" oder "LUISA WANDERSCHÖN". Etwas besser sieht es für Sie aus, wenn "Luisa Wunderschön" Ihr bürgerlicher Name ist (also im Personalausweis steht); dann dürfen Sie ihn meist unbesorgt als Firmennamen benutzen, aber auch nicht unbedingt als Marke (Produktnamen).

  • Aufdrucke: Man könnte meinen, dass die Marke eines Bekleidungssstückes nur das ist, was innen eingenäht ist, also z.B. am Hemdkragen, oder auch außen an üblichen Stellen, wie z.B. "LEVIS" an Jeanshosentaschen oder das "Lacoste"-Krokodil an der Brust. Großformatige Bilder auf der Vorderseite von T-Shirts hingegen könnte man als bloßes Design ansehen. Leider ist das nicht so klar, spätestens seit die großen Markenaufdrucke z.B. von "HELLY HANSEN" oder "Bench." in Mode kamen und einige Firmen anfingen, so genannte Retro-Marken oder auch DDR-Symbole für Bekleidung schützen zu lassen und auf T-Shirts zu drucken, z.B. das Logo der alten "Ahoi"-Brause oder der ehemaligen ostdeutschen Jugendorganisation "Junge Pioniere". Zu beiden T-Shirt-Aufdrucken haben schon Gerichte entschieden, dass Sie als Marken geschützt sind und nicht von Anderen aufgedruckt werden dürfen.

  • Modellnamen: Oft geben Modehersteller ihren Produkten neben der Marke noch einen Modellnamen, wie z.B. den weiblichen Voramen "Carla" in der Produktbezeichnung "ComfortPlus-Hose von RAPHAELA by BRAX – Modell CARLA". Nach Meinung vieler Gerichte sind solche Modellnamen keine Marken. Demnach könnte man sie benutzen, ohne vorher recherchieren zu müssen, ob sie noch frei sind. Aber es gibt auch mindestens eine anderslautende Entscheidung (des Oberlandesgerichts Frankfurt aus dem Jahre 2012), wo eine derartige Modellbezeichnung als Zweitmarke angesehen wurde.

Also sollte man vorher klären, ob all diese Namen frei sind - und sie eventuell schützen lassen. Sonst drohen Abmahnungen und Prozesse (Kosten: mehrere Tausend Euro). Wie das geht, erfahren Sie aus dem Ratgeber "Wie geht Markenschutz?", den Sie hier (kostenlos) bestellen können:

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