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Designanmeldung

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Das Äußere eines Gegenstands kann unter Umständen als Design (früher Geschmacksmuster genannt) geschützt sein.

Designschutz ist nur möglich, wenn das Erzeugnis Neuheit und Eigenart aufweist. Es reicht also nicht, nur die üblichen Elemente aus der bekannten Palette eines Designers zu verwenden.

Sobald Eigenart vorliegt, kann ein Designschutz auch ohne Eintragung entstehen. Ein eingetragenes Design hat aber verschiedene Vorteile (Mehr dazu). Allerdings bekommt man auch durch die Eintragung keine Garantie, denn eingetragen wird beim Patentamt (vereinfacht gesagt) jedes beantragte Designs, sobald die Formalien eingehalten werden - erst in einem späteren Streitfall mit Dritten stellt sich vor Gericht heraus, ob und ggf. was schutzfähig ist.

Ablauf und Kosten einer Designanmeldung

Wenn Sie sich schon gut mit Musteranmeldungen auskennen, so können Sie verdichtete Informationen über meine Festpreisangebote finden.

Ausführlichere Informationen zu Kosten und Ablauf enthält mein (kostenloses) Skript zum Designschutz: "Wie geht Designschutz?".

Wie kann es nun weitergehen?

Wenn die Klärung einer Designeintragung Sie nicht nur hobbymäßig interessiert, dann sollten Sie zunächst klären (lassen), ob eine Eintragung in Betracht kommt und welcher Rechercheaufwand noch zweckmäßig wäre.

Meine persönliche Mitarbeit...

... kann ich Ihnen (neben meinen Festpreisangeboten) zu folgenden Konditionen anbieten: Mehr dazu...

Autor: Peter Kraus Google+


 

 

 

 

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