Warnung: Betrügerische Angebote von der WDTP Worldwide Database of Trademarks and Patents

05.01.2016 von Kraus

Vor einiger Zeit meldete sich ein Mandant, weil er ein Schreiben von einer “WDTP Worldwide Database of Trademarks and Patents” erhielt, nachdem er eine international registrierte Marke (sogenannte IR-Marke) angemeldet hatte.

Wenn Sie auch Post von dieser „Datenbank“ bekommen sollten: Ignorieren Sie diese und zahlen Sie auf keinen Fall. Das sind betrügerische Rechnungen nach Art der Branchenverzeichnis-Schwindeleien: Die Betrüger finden Ihren Adresseintrag in irgendeiner offiziellen Veröffentlichung (nach Gewerbeanmeldungen, Markenanmeldungen oder ähnlichem) und senden Ihnen dann geschickt aufgemachte Schreiben, die den Eindruck erwecken, als handele es sich bei der Zahlung um notwendige Gebühren oder ähnliches. Nur irgendwo im Kleingedruckten steht dann, dass man für fast tausend Euro in Wirklichkeit nur den (völlig wertlosen) Eintrag in irgendeiner “Online-Datenbank” o.ä. erwerben soll.

Leider fallen anscheinend immer wieder genug vielbeschäftigte Kaufleute in der Eile auf so etwas herein, so dass sich dieses Betrugsmodell nie erledigt, sondern immer wieder variiert wird.

Ähnliche betrügerische Angebote gibt es von anderen Absendern, z.B. vom EPTR, vom OHMI und von DMVG.

Glücklicherweise sind in den Schreiben der “WDTP …” einige Auffälligkeiten, die doch stutzig machen, z.B. eine slowakische Bankverbindung und eine .biz-Domain (www.wdtp.biz). Spätestens ein Blick auf die dortigen Schreibfehler oder das holprige Deutsch sollte dann wohl Jedem die Augen öffnen:

„Willkommen bei der Worldwide Database od Patents and Trademarks

Das Internationale Büro für geistiges Eigentum begrüßt Sie Ihre Verbindung zum Internet, innovative Ideen und einzigartige Möglichkeiten. Wir danken Ihnen für mir Gelegenheit, Ihnen zu zeigen, wie die WDTP Index Ihrem Unternehmen helfen kann. Sie können jetzt Profitieren von unserer Unlimited international Registry.

Denken Sie daran, aktivieren Sie einen unserer Nachfolgend Zulassungsanträge zu unserem riesigem internationalen Inserate von Patent-und Markenamt in Kraft.“

Und so sehen die Schreiben aus:

wdtp

Nachtrag (17.05.2023): Das Amt für Geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) warnt ebenfalls vor gleichartigen Rechnungen und hat in Zusammenarbeit mit Europol eine Verfahrensprozedur erarbeitet (beides leider nur in Englisch verfügbar):

https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/web/guest/-/news/europol-and-euipo-release-procedure-manual-to-combat-misleading-invoices

P.S.: Sie können gern unten einen Kommentar hinterlassen, wenn Sie auch einen solchen Brief – oder ähnliche – erhalten haben.


Die Helden in Brüssel oder Datenschutz ganz unterhaltsam

22.11.2015 von Kraus

Hier wird die Datenschutzdiskussion mal ganz unterhaltsam geführt – und ich meine nicht den Film:

Rezension von Winfried Veil zu „Democracy – im Rausch der Daten“


Betrüger: Wellington Publication S.L. „Publications for the Internal Market“

14.11.2015 von Kraus

Auch bei mir meldeten sich schon Mandanten, weil sie eine Zahlungsaufforderung von einer „Wellington Publication S.L. Publications for the Internal Market““ erhalten haben, nachdem sie eine Gemeinschaftsmarke angemeldet hatten.

Wenn Sie auch Post von den „Publications for the Internal Market“ erhalten haben: Ignorieren Sie diese und zahlen Sie auf keinen Fall. Das sind betrügerische Rechnungen nach Art der Branchenverzeichnis-Schwindeleien: Die Betrüger finden Ihren Adresseintrag in irgendeiner offiziellen Veröffentlichung (nach Gewerbeanmeldungen, Markenanmeldungen oder ähnlichem) und senden Ihnen dann geschickt aufgemachte Schreiben, die den Eindruck erwecken, als handele es sich bei der Zahlung um notwendige Gebühren oder ähnliches. Nur irgendwo im Kleingedruckten steht dann, dass man für 900 oder 720 Euro in Wirklichkeit nur den (völlig wertlosen) Eintrag in irgendeiner „Online-Datenbank“ o.ä. erwerben soll.

Leider fallen anscheinend immer wieder genug vielbeschäftigte Kaufleute in der Eile auf so etwas herein, so dass sich dieses Betrugsmodell nie erledigt, sondern immer wieder variiert wird.

Ähnliche betrügerische Angebote gibt es von anderen Absendern. Das Harmonisierungsamt hat hier eine ganze Sammlung veröffentlicht:

Sammlung irreführender Rechnungen (Muster)

Nachtrag (17.05.2023): Das Amt für Geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) warnt ebenfalls vor gleichartigen Rechnungen und hat in Zusammenarbeit mit Europol eine Verfahrensprozedur erarbeitet (beides leider nur in Englisch verfügbar):

https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/web/guest/-/news/europol-and-euipo-release-procedure-manual-to-combat-misleading-invoices

P.S.: Sie können gern unten einen Kommentar hinterlassen, wenn Sie auch einen solchen Brief – oder ähnliche – erhalten haben.


Hedy Lamarr und ihr Patent

09.11.2015 von Kraus

Heute ist der 9. November. Wie ich finde, alljährlich ein schwieriges Datum: Man hat noch gar nicht richtig angefangen, sich über den Tag des Mauerfalls 1989 zu freuen – da fällt einem auch schon die Reichspogromnacht 1938 ein und der Jubel bleibt einem im Halse stecken.

In diesem Jahr weist Google uns mit einem Doodle auf ein weiteres Jubiläum hin, den Geburtstag von Hedy Lamarr. Sie war nicht nur eine berühmte Schauspielerin, die Österreich 1937 rechtzeitig in Richtung Paris/London verließ. Sie erfand Anfang der 1940er Jahre auch das sogenannte frequency hopping. Das ist ein Verfahren, das abhörsichere und störsichere Funkübertragungen ermöglicht, indem beide Seiten regelmäßig nach einem Zufallsprinzip die Trägerfrequenz wechseln, so dass ein Außenstehender nie weiß, auf welcher Frequenz er gerade abhören bzw. stören müsste.

Hedy Lamarr und ihr Miterfinder wollten damit eigentlich die Steuerung von U-Boot-Torpedos verbessern. Das Verfahren wurde aber im zweiten Weltkrieg nicht mehr eingesetzt.

Erst Jahrzehnte später fand die Technik viele Anwendungen in der (Mobil-)Funktechnik und steckt heute in Alltagstechnik wie z.B. Bluetooth. Da war das Patent längst abgelaufen. Die Erfinder hatten also kommerziell nichts von ihrer Erfindung, weil die Zeit noch nicht reif war.

Ähnlich ging es vielen großen Erfindungen. Das Fernsehen z.B. wurde schon in den 1930er Jahren erfunden, aber erst in den 1950ern zogen Fernseher in die Haushalte ein, wurde also Geld damit verdient.

Was meinen Sie: War das nur früher so, weil die technische Entwicklung langsamer war oder gibt es auch heute große Patente, für welche die Zeit einfach noch nicht reif ist, wo also die Geräte erst 2035 auf den Markt kommen werden? Sie können gern unten einen Kommentar hinterlassen.


For Weed. Irreführende Werbung?

10.07.2015 von Kraus

Heute auf dem Alexanderplatz (nicht lustig, ich weiß, aber lachen musste ich trotzdem):

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Kommt das dabei raus, wenn man fordert, dass Werbung nicht irreführend sein darf? Oder ist das Ironie? Ist der Zweifel, ob das Ironie sei, etwa besonders irreführend? Fragen über Fragen.

P.S.: Seine Wettbewerber vor Ort schienen sich nicht an der Werbung zu stören. Er wird wohl zumindest nicht abgemahnt werden.

 


Fotos in Gefahr – neuer (E)Unfug droht

08.07.2015 von Kraus

Gerade wirbt Wikipedia mit einem fetten Banner um Unterstützung, weil morgen, am 09.07. im Europäischen Parlament beschlossen werden soll, dass man jetzt immer den Urheberrechtsinhaber (Architekten, Künstler) fragen muss, bevor man Fotos von öffentlichen Plätzen verwendet, auf denen schutzfähige Gebäude oder Kunstwerke rumstehen.

Das war bisher in den meisten Ländern nicht so (sog. Panoramafreiheit, gilt bisher auch in Deutschland).

Wikipedia bittet, dass man einen EU-Abgeordneten kontaktiert. Nur dumm, dass die verlinkte Website mit der Abgeordnetenliste gerade unerreichbar zusammengebrochen ist.

Aber hier gibt es noch eine Petition, die man unterschreiben kann (wenngleich ich kein Freund des photoclaim-Projekts des Petitions-Autors bin):

https://www.change.org/p/europ%C3%A4isches-parlament-retten-sie-die-panoramafreiheit

P.S.: Viele Hintergrundinformationen gibt es hier bei Wikipedia:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Initiative_f%C3%BCr_die_Panoramafreiheit/Leserinformation

NACHTRAG 11.07.2015:

Hurra! Es hat geklappt (bzw. es ist gerade noch einmal gutgegangen): Das EU-Parlament war schwer beeindruckt von ca. einer halben Million Unterschriften und hat sich die Sache noch einmal anders überlegt. Die Panoramafreiheit bleibt.


Abmahnwarnung an JTL-Shop-Betreiber: Serkan Arabaci (Kanzlei Schiller) mahnt wegen Tell-a-friend Funktion ab

18.06.2015 von Kraus

Aktuell mahnt ein – wahrscheinlich rechtsmissbräuchlich handelnder – Herr Serkan Arabaci über eine „Kanzlei Schiller“ (Rechtsanwalt Sascha Schiller aus Bremen) zahlreiche Betreiber von JTL-Shops ab, weil er angeblich von ungewollten Mails belästigt wird.

Hintergrund: Wenn man die Tell-a-Friend-Funktion zulässt, dann erlaubt man damit im Grunde Spam-Versand, weil es sich bei den Empfehlungsmails (so hat es schon der Bundesgerichtshof entschieden) um Werbemails handelt, die der Empfänger nicht ausdrücklich bestellt hat.

P.S.: Merkwürdig ist es schon, dass Herr Arabaci auf einen Schub mindestens ein Dutzend Werbemails bekommen haben möchte.

NACHTRAG 18.07.2015: Irgendwie passt es zu diesem merkwürdigen Fall, dass Herr Arabaci vor verschiedenen Gerichten Prozesskostenhilfe (früher Armenrecht genannt) beantragt hat, damit er seine Verfahren gegen die Abgemahnten führen kann. Das ist schon sehr merkwürdig. Wenn man nicht genug Geld hat, um Prozesse zu führen, dann hat man im Allgemeinen andere Sorgen, als einen teuren Anwalt mit Abmahnungen wegen Spam-Mails zu beauftragen. Das fand zum Glück auch einer der angerufenen Amtsrichter und hat die Prozesskostenhilfe abgelehnt. Herr Arabaci hatte dabei richtig Pech: der besagte Richter war früher bei einer Verbraucherschutzzentrale tätig und kannte sich mit Spam und dessen Abwehr aus eigener Erfahrung gut aus.


Abmahnung muss nicht immer übersetzt werden

24.05.2015 von Kraus

Wer eine Abmahnung an ein ausländisches Unternehmen aussprechen möchte, fragt sich oft, ob die Abmahnung in die fremde Sprache übersetzt werden muss. Das ist häufig entbehrlich, z.B. dann, wenn das ausländische Unternehmen selbst mit deutschen Angeboten aktiv ist (LG Berlin, Urt. v. 27.03.2012 – 15 O 377/11):

„Es bedurfte auch keiner Übersetzung der Abmahnung in die englische Sprache, da das Impressum und auch die Rubriken „Haftung für Inhalte“ und „Hinweise an Rechteinhaber“ auf der deutschsprachigen Internetseite de.wikipedia.org in der deutschen Sprache abgefasst sind.“

Es kann passieren, dass der Abgemahnte in einer ersten Reaktion die Übersetzung verlangt, dies schon um Zeit zu gewinnen. Aber helfen dürfte ihm das nicht. Denn eigentlich ist es sein Job, die Abmahnung übersetzen zu lassen. Außerdem kann er sich gleich einen deutschen Anwalt nehmen.


Abmahnung wegen Vertretung bei Patentanmeldung aufgrund RDG

03.05.2015 von Kraus

An alle, die als Techniker oder als Berater für einen Erfinder tätig sind, möchte ich aus aktuellem Anlass eine Warnung geben: Wenn man sich als Nicht-Anwalt zu stark bei fremden Patentanmeldungen engagiert, kann man wegen verbotener Rechtsberatung abgemahnt werden. In einem aktuellen Fall verurteilte das Landgericht Siegen einen Helfer zur Unterlassung und zur Zahlung von etwa 1.000 € Abmahnkostenersatz. Er war – öffentlich sichtbar – in einigen fremden Patentanmeldungen als Vertreter beim Patentamt eingetragen.

Grundlage ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), wonach es nur Anwälten erlaubt ist, bestimmte Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Ich bin kein Fan des Gesetzes. Das Verbot stammt aus dem Dritten Reich und diente ursprünglich dazu, jüdische Ex-Anwälte vollständig aus der Rechtsberatung herauszudrängen, nachdem man ihnen vorher schon die Anwaltszulassungen entzogen hatte. Nach dem Krieg behielt man das Gesetz einfach bei. Die Anwaltschaft hatte wohl nichts dagegen. Heute wird es – wie viel anderer Unfug auch – mit Verbraucherschutz gerechtfertigt (die armen Verbraucher müssen vor dem schlechten Rechtsrat der Nicht-Anwälte geschützt werden).

Ich glaube, die Welt würde nicht untergehen, wenn auch Nicht-Anwälte in der Rechtsberatung tätig sein dürften. Die Anwaltschaft und die Rechtssuchenden sind damit vor 1933 auch schon zurecht gekommen. Ein Berliner Patentanwalt schrieb damals über die Patentbüros und sogenannten Rechtskonsulenten:

„Unter den letzteren gibt es leider eine bedeutende Anzahl von Personen, welche für das Eingehen einer geschäftlichen Verbindung in Patentsachen als nicht geeignet bezeichnet werden müssen.“ (Lucian Gottscho: Patentpraxis, 4. Aufl., Stuttgart, 1919, Seite 78)

Es folgen dann im Kapitel „Über unlautere Elemente im Patentwesen“ einige lesenswerte Begründungen, warum man lieber einen Patentanwalt beauftragen solle. Das ist nicht gerade ein zimperlicher Umgang mit der nicht-anwaltlichen Konkurrenz, gefällt mir aber besser als ein gesetzliches Verbot.

Was meinen Sie dazu: Sollte der Staat die Leute vor nicht-anwaltlichen Rechtsberatern schützen oder sollte man das einfach dem Markt überlassen? Sie können unten einen Kommentar hinterlassen.


Abmahnwarnung: IDO mahnt eBay-Verkäufer ab

26.03.2015 von Kraus

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. mit Sitz in Leverkusen versendet seit einiger Zeit Abmahnungen an eBay-Verkäufer. Gerügt wird das Fehlen bestimmter Pflichtinformationstexte (z.B. der Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts, der seit Sommer 2014 vorgeschrieben ist).

Die IDO-Abmahnung sollte man ernst nehmen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Falls Sie eine solche Abmahnung erhalten habe, sollten Sie zunächst prüfen, ob der Vorwurf überhaupt stimmt. Es könnte sein, dass IDO ein Fehler unterlaufen ist.

Wenn sich in Ihrem eBay-Angebot tatsächlich ein Fehler befindet, sollte dies Anlass sein, den gesamten Auftritt einmal gründlich prüfen zu lassen.

Allgemeine Informationen über das Verhalten nach einer Abmahnung finden Sie hier:

www.rakraus.de/ratgeber_abgemahnt.htm

Nachtrag:

Weitere Abmahngründe von ido sind

  • fehlende Unterrichtung darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist“ in eBay-Angeboten,
  • fehlendes Widerrufsformular in eBay-Angeboten.