For Weed. Irreführende Werbung?

10.07.2015 von Kraus

Heute auf dem Alexanderplatz (nicht lustig, ich weiß, aber lachen musste ich trotzdem):

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Kommt das dabei raus, wenn man fordert, dass Werbung nicht irreführend sein darf? Oder ist das Ironie? Ist der Zweifel, ob das Ironie sei, etwa besonders irreführend? Fragen über Fragen.

P.S.: Seine Wettbewerber vor Ort schienen sich nicht an der Werbung zu stören. Er wird wohl zumindest nicht abgemahnt werden.

 


Neues Webinar: „Marken in Adwords“ am Fr., 28.02.14, 14:00. JETZT ANMELDEN!

26.02.2014 von Kraus

Viele von Ihnen treten geschäftlich unter einem Unternehmensnamen auf oder verwenden eigene Produktnamen, also für Waren oder Dienstleistungen.

Schon deshalb wird mein neues (und kostenloses) Webinar „Marken in Adwords“ interessant für Sie werden. Denn es geht auch darum, ob sich ein Wettbewerber mit Adwords-Anzeigen an Ihren Namen gehängt hat, sei es versehentlich oder mit Absicht.

Vielleicht schalten Sie sogar selbst Adwords-Anzeigen. Dann ist es noch wichtiger, dass Sie am Webinar teilnehmen, denn ich zeige dort auch, welche Adwords-Einstellungen man besser nicht verwenden sollte, wenn man Abmahnungen vermeiden möchte.

So konnte man noch vor wenigen Wochen in der speziellen Adwords-Ratgeberserie einer Internet-Fachzeitschrift (!) den Tipp lesen, man solle die Dynamic Keyword Insertion (DKY) verwenden, um die Anzeigentexte relevant zu machen. Aus markenrechtlicher Sicht kann man gerade Anfängern davon nur abraten.

Mehr dazu gibt es übermorgen in meinem neuen Online-Seminar „Marken in Adwords“, also am

Freitag, 28.02.2014, 14:00 Uhr.

Dabei zeige ich ganz genau, wie Sie prüfen können, ob Ihre Namen und Marken missbraucht werden und was man als Adwords-Werber tun muss, um Abmahnungen zu vermeiden.

Auch Ihre Fragen werde ich – nach Möglichkeit – beantworten.

Und weil oft gefragt wird (ich staune selber darüber): Das Ganze ist (noch) kostenlos.

Sie müssen sich nur hier anmelden:

HIER KLICKEN ZUR ANMELDUNG (KOSTENLOS)

P.S.: Gerade erfuhr ich von einem Anrufer, dass ich mein Webinar ungeschickt mitten in die Faschingszeit gelegt habe. 🙁 Wenn Sie also auch verhindert sind oder wenn Sie Anregungen, Fragen, Themenwünsche oder Kritik äußern möchten: Bitte unten einen Kommentar hinterlassen! Vielen Dank.


Neues Gesetz zu Abmahnkosten

29.06.2013 von Kraus

Vor drei Tagen hat der Bundestag das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ verabschiedet, womit u.a. das Abmahnunwesen eingedämmt werden soll. Das Justizministerium hofft, damit die Anzahl der Abmahnungen zu halbieren (derzeit geschätzt 320.000 jährlich).

Ziemlich optimistisch.

Gut: Wenn Sie zu Unrecht abgemahnt werden, dann haben Sie jetzt einen Kostenerstattungsanspruch. Bisher musste man sich in solchen Fällen immer überlegen, ob man den kostenträchtigeren Weg der negativen Feststellungsklage einschlagen möchte, um die eigenen Anwaltskosten erstattet zu bekommen.

Außerdem ist (wie früher schon im Markengesetz usw.) eine Streitwertherabsetzung für arme Betroffene vorgesehen. Ob man das gut findet, hängt wohl vom eigenen Standpunkt ab. Die sich gegenüberstehenden Pole des Meinungsspektrums könnte man überspitzt so darstellen:

– Extrem 1: Der kleine Gründer, Hoffnungsträger des Unternehmertums, der oft von raffgierigen Abmahnern aus dem Geschäft gedrängt wird, bevor er überhaupt einen Cent verdienen konnte, hat jetzt endlich eine zusätzliche Chance der Rettung.

– Extrem 2: Der mit allen Wassern gewaschene angebliche Kleinunternehmer, der neben seinen ALG-II-Bezügen heimliche Gewinne einfährt, hat jetzt noch eine Ausrede mehr.

Und was sagen Sie? Die Kommentarfunktion (unten: „Antwort“) ist geöffnet:


04.03.2013: Oberlandesgericht Düsseldorf untersagt der eKomi Ltd. irreführende Werbung mit Kundenbewertungen

05.03.2013 von Kraus

Wer einen Internetauftritt betreibt, möchte oft auch mit Kundenbewertungen werben. Ein beliebtes Tool ist eKomi (www.ekomi.de). Man kann damit seine Kundenbewertungen einsammeln, verwalten und veröffentlichen (lassen).

Allerdings ist das Tool nicht neutral genug – meint das Oberlandesgericht Düsseldorf. Deshalb verurteilte es einen Händler auf Antrag der Wettbewerbszentrale, nachdem er eKomi benutzt hatte. Der Vorwurf ist, dass bei eKomi die negativen Bewertungen schlechter behandelt werden als die positiven Bewertungen, so dass tendenziell die schlechteren Bewertungen unterdrückt werden. Der Link zur Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale:

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_pressemitteilung/?id=234

Was meinen Sie dazu? Welche Erfahrungen haben Sie mit Kundenbewertungen gemacht, wie gehen Sie damit um?

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NACHTRAG (14.04.2018): Die eKomi Ltd. ließ am 09.04.2018 anwaltlich mitteilen, dass sich ihre Geschäftsbedingungen und ‑abläufe „seitdem geändert haben und auch nicht mehr rechtlich beanstandet wurden“.

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Abmahnung wegen „CE geprüft“ von Öcal & Wüstefeld UG, RA Thomas Blatt

25.05.2011 von Kraus

Die Thomas Blatt Rechtsanwaltsaktiengesellschaft mit Sitz in Duisburg versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag einer Öcal & Wüstefeld UG an Internethändler, die Autozubehör verkaufen und dabei die Worte „CE geprüft“ verwenden.

Die Abmahnung sollte man ernst nehmen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Allerdings ist es nicht ratsam, einfach die dort beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Zumindest die dort enthaltene Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten sollte man streichen. Außerdem sollte die Vertragsstraferegelung geändert (nicht einfach gestrichen!) werden.

Eine ganz andere Frage ist übrigens, ob und wieviel Geld man an die Abmahner zahlen sollte.

Allgemeine Informationen über das Verhalten nach einer Abmahnung finden Sie hier:

www.rakraus.de/ratgeber_abgemahnt.htm