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Markenschutz - Wissenswertes

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Wahrscheinlich haben Sie hierher gefunden, weil Sie eine Frage umtreibt, wie z.B.:

"Ist der Name XY noch frei?" oder

"Warum muß ich überhaupt meine Marke anmelden?" oder

"Was kostet weltweiter Markenschutz?" usw.

Dazu in aller Kürze:

Sobald Sie Ihrem Unternehmen oder Ihren Produkten einen Namen zulegen, besteht die Gefahr, daß Sie damit ältere Rechte von anderen Personen verletzen. Wohl jedem ist klar, daß er seine hausgemachte Schokolade nicht als "Milka" verkaufen darf - aber erstaunlich viele Leute machen sich keine Gedanken darüber, ob sie ihren Webshop oder ihre GmbH mit einem bestimmtem Phantasienamen einfach so an den Markt bringen dürfen. Dabei muß man in jedem Falle vorher klären ob der Name frei ist. Sonst drohen Abmahnungen und Prozesse (Kosten: mehrere Tausend Euro).

Wie geht eine Markenanmeldung?

In meinem (kostenlosen) Skript zur Markenanmeldung "Wie geht Markenschutz?" beschreibe ich, wie eine Markenanmeldung abläuft. Dort finden Sie also keine allgemeinen Ausführungen in der Art von "Marken sind für Unternehmen wichtig und werden immer wichtiger ... usw. usf.", sondern Sie erhalten auf sieben Seiten eine kurze, für Laien verständliche Erklärung zu folgenden Fragen:

- Warum sollte ich überhaupt eine Marke anmelden und was darf ich auch ohne Markenanmeldung?

- Welche Worte taugen als Firmenname oder als Marke und welche nicht?

- Kommt es darauf an, ob der Name noch frei ist?

- Wie lange dauert es?

Das Skript ist kostenlos. Sie erhalten es sofort per E-Mail, wenn Sie sich in nachfolgendem Formular eintragen.

 

Selbstverständlich werde ich Ihre Daten nicht für andere Zwecke verwenden oder gar weitergeben.

Einige Worte zu Kosten und Ablauf einer Markenanmeldung

Wenn Sie sich schon gut mit Markenanmeldungen auskennen, so können Sie verdichtete Informationen über meine Leistungen und deren Preise bei Markenanmeldungen hier z.B. auf der Seite mit den Festpreisangeboten finden.

Sonst lassen Sie sich bitte kurz erklären, welche Bedeutung die Markenrecherche bei den Kosten Ihrer Anmeldung haben wird (am Beispiel einer nur für Deutschland zu schützenden Wortmarke für nur ein Produkt):

  Amtsgebühren (300 € brutto=netto; fallen in jedem Fall an)
+ Recherchekosten  (etwa 200 - 800 €, je nach Umfang)
+ Anwaltshonorar (etwa 100 - 500 €, je nach Bedarf)
= Summe i.H.v. 300 - 1.600 €

         
Zeitlich werden Ihnen die Kosten aber wohl genau in umgekehrter Reihenfolge entstehen:

  • vorab und von Beginn an die Anwaltskosten, nämlich für Beratung,
     

  • dann die Recherchekosten,
     

  • zuletzt die Amtsgebühren, die Sie meist bis zu drei Monaten hinausschieben können.

Im Einzelnen:

1. Amtsgebühren

Die Amtsgebühren betragen mindestens € 300 (Grundgebühr) und damit kommt man bei den meisten Anmeldungen gut aus; nur wenn Sie Ihr Zeichen für viele verschiedene Produkte schützen lassen möchten oder falls Sie eine internationale Anmeldung anschließen möchten, entstehen höhere Amtsgebühren.

2. Recherchekosten und Anwaltshonorar

Recherchekosten und Anwaltshonorar finden Sie zum Teil getrennt angeboten, zum Teil in Service-Paketen zusammengefaßt. Hier müssen Sie sich zunächst klarmachen, welchen Service-Umfang Sie benötigen und was in den Angeboten enthalten ist (Achtung: die nachfolgenden Begriffe werden nicht immer einheitlich verwendet):

  • "Markenanmeldung"
     

    • Meint zunächst die Ausfertigung und Einreichung der Anmeldeunterlagen einschließlich Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
       

    • Das hilft Ihnen schon, wenn Sie sich nicht selbst mit den Anmeldeformularen beschäftigen möchten; aber wahrscheinlich benötigen Sie daneben weit mehr Beratung und vor allem auch noch eine Recherche nebst Auswertung; ich kann deshalb nicht empfehlen, einen Anwalt nur für das Ausfüllen der Formulare zu beauftragen, außer z.B. in Fällen ausländischer Anmelder, die Recherche und Beratung schon an anderer Stelle in Anspruch genommen haben.

  • "Beratung" ;
     

    • Meint die Beantwortung Ihrer Fragen zur Markenanmeldung und Hinweise auf Risiken und auf die zweckmäßigste Vorgehensweise.
       

    • Nur in seltenen Fällen kann auf eine umfangreiche anwaltliche Beratung gefahrlos verzichtet werden. Der Beratungsbedarf beginnt schon vor der Recherche, sofern Sie noch nicht wissen, ob die Marke überhaupt eintragungsfähig ist und nach welchen ähnlichen Produkten/Firmen Sie vorab recherchieren müssen (ein unüberlegter Auftrag an ein Rechercheunternehmen ist hinausgeworfenes Geld, denn es ist sinnlos, einen ohnehin untauglichen Begriff recherchieren zu lassen oder nach den falschen Produkten recherchieren zu lassen). Spätestens bei der Auswertung des Rechercheergebnisses sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.
       

  • "Identitätsrecherche" ;
     

    • Meint eine Prüfung in Register-Datenbanken, ob genau der gleiche Name dort schon registriert ist.
       

    • Damit werden die klarsten Kollisionsfälle erkannt; außerdem erkennt man dadurch, ob sich die Kosten einer aufwendigeren Recherche überhaupt lohnen.

  • "Ähnlichkeitsrecherche":
     

    • Meint die Suche nach ähnlichen Zeichen. Meist werden externe Dienstleister damit beauftragt, die dann eine lange Liste aller aufgefundenen ähnlichen Zeichen abliefern, die wiederum der Anwalt für Sie auswerten sollte.
       

    • Der Nutzen ist nicht zu unterschätzen. Zwar bietet auch eine Ähnlichkeitsrecherche keine völlige Sicherheit, aber die meisten mir bekannten Kollisionsfälle hätten sich durch eine Vorab-Ähnlichkeitsrecherche vermeiden lassen.

Außerdem sollten Sie bedenken, daß Ihre Markenanmeldung in verschiedenen Phasen scheitern oder auf Widerstand stoßen kann. Sie sollten also klären, welche geringeren oder zusätzlichen Anwalts- und Recherchekosten anfallen, wenn

  • das Ergebnis der Vorab-Recherche ungünstig ausfällt und deshalb die Sache - mit einem anderem Zeichen - noch einmal von vorn begonnen werden muß oder
     

  • der Prüfer beim Patentamt die Marke oder das Produktverzeichnis bemängelt und darauf reagiert werden muß oder
     

  • ein Dritter Widerspruch gegen Ihre Markeneintragung einlegt, weil er vermeintlich ältere entgegenstehende Rechte hat.

Wie kann es nun weitergehen?

Wenn eine Markenanmeldung auch angesichts der oben geschilderten Kosten für Sie interessant ist (wenn Sie die Sache also nicht nur hobbymäßig interessiert), dann sollten Sie zunächst klären (lassen), ob der von Ihnen gewünschte Name überhaupt als Marke taugt und welcher Rechercheaufwand noch zweckmäßig wäre.

Meine persönliche Mitarbeit ...

... kann ich Ihnen (neben meinen Festpreisangeboten) zu folgenden Konditionen anbieten: Mehr dazu ...

 

 

 

 

FRIEDRICHSTRASSE 95
10117 BERLIN
 
FON: (030) 20 67 98 53
FAX: (030) 20 91 17 43

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