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Widerspruch gegen eine Markeneintragung - Was tun?

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Wahrscheinlich haben Sie eine Marke angemeldet und dann hat jemand Widerspruch dagegen eingelegt oder droht Ihnen mit einem Widerspruch. Meist stellen sich dann Fragen wie:

"Soll ich mich gegen den Widerspruch wehren?" oder

"Welche Kosten drohen mir?" oder

"Brauche ich einen Anwalt?"

Dazu in aller Kürze (vereinfacht):

Sie müssen sich keinen Anwalt nehmen und Sie müssen nicht einmal unbedingt auf den Widerspruch reagieren. Stattdessen können Sie auch einfach abwarten und das Amt über den Widerspruch entscheiden lassen. Vielleicht gewinnen Sie auf diese Weise sogar, d.h. der Widerspruch wird dann zurückgewiesen und Ihre Markeneintragung bleibt unbeschadet. Oft werden Marken auch nur teilweise gelöscht (für bestimmte Produkte) und im Übrigen aufrechterhalten. In der Regel entstehen Ihnen dann durch das Widerspruchsverfahren auch keine Kosten - egal ob Sie gewinnen oder verlieren.

Allerdings:

Wenn Ihnen die angegriffene Marke wichtig ist (Geld wert ist), dann sollten Sie an dieser Stelle nicht sparen und lieber einen im Markenrecht spezialisierten Anwalt beauftragen. Denn es ist oft sinnvoll, eine schnelle Einigung mit dem Widerspruchsführer zu suchen oder sich zumindest vor dem Amt zu verteidigen. Beides gelingt mit anwaltlicher Hilfe besser. Außerdem ist ein Widerspruch häufig ein Zeichen dafür, dass der Markenanmelder vorab nicht gründlich nach älteren Zeichen recherchiert hat. Damit meine ich nicht die Recherche, welche die IHK veranstaltet (falls Sie z.B. Ihren Firmennamen als Marke eingetragen haben), sondern eine gründliche Recherche nach älteren Marken und Firmen. Diese Recherche sollte dann zunächst nachgeholt werden. Sonst kann es passieren, dass Sie sich mit einem bestimmten Widerspruchsführer aufwändig einigen oder sich gegen ihn zur Wehr setzen, während noch andere Altrechtsinhaber - unerkannt - existieren, die Ihre Marke auch später noch zu Fall bringen könnten.

Autor: Peter Kraus Google+

 

 

 

 

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