Elektrogesetz (ElektroG) (Stand: 18.08.2018)

Nach dem Elektrogesetz neuer Fassung (2018) sind die Hersteller/Importeure sämtlicher Elektro-/Elektronikgeräte verpflichtet, sich beim sogenannten Elektro-Altgeräte-Register eintragen zu lassen.

In der dortigen Datenbank kann man nachschauen, welche Hersteller/Importeure bzw. welche Marken schon registriert sind:

https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/hersteller#no-back


Eine Antwort zu “Elektrogesetz (ElektroG) (Stand: 18.08.2018)”

  1. karl sagt:

    Hallo vielen Dank für den Hinweis. Haushaltslampen (LED Leuchten)scheinen ja nicht dazu gehören.oder irre ich mich da?
    „Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht mit Ausnahme von Glühlampen und Leuchten in Haushalten“ Schon der Satz lässt aber wieder eine Interpretation in alle Richtungen offen.
    Beamtendeutsch mit Hintertür, was heute noch nicht erfunden ist kann aber morgen schon dazu gehören.
    Mit freundlichen Grüßen

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