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Frage: Hilft es, wenn ich mir selbst ein Exemplar per Einschreiben zuschicke, damit ich im Streifall nachweisen kann, dass die Idee von mir stammt?
Antwort: Die "Post an sich selbst" ist wegen der zahlreichen Manipulationsmöglichkeiten kein sehr wertvolles Instrument. Außerdem gibt der Nachweis der Urheberschaft nicht so weitgehende Rechte wie eine Geschmacksmustereintragung.