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Vorab: Meine Angebote richten sich nicht an Verbraucher, sondern nur an Unternehmen bzw. Gründer (also an Industrie, Handwerk, Handel, sonstige Gewerbetreibende sowie freiberuflich Tätige).

Wenn Sie mich mit einer Markenanmeldung in der EU samt DACH-Recherche beauftragen, dann werden wir zunächst gemeinsam klären, für welche Produktkategorien (Waren und/oder Dienstleistungen) Sie Markensschutz benötigen.

Danach werde ich für Sie prüfen, ob Ihre Marke aus sich heraus schutzfähig ist und außerdem werde ich eine erste Grobrecherche nach eventuell bereits vorhandenen, entgegenstehenden älteren Marken durchführen.

Das Ergebnis meiner Vorprüfungen diskutiere ich anschließend mit Ihnen telefonisch. Dabei werden wir entscheiden, ob mit einer gründlicheren DACH-Recherche fortgefahren werden soll oder ob die Markenanmeldung abgebrochen wird (z.B. ein neuer Name gesucht werden muß).

DACH-Recherche bedeutet: Ich recherchiere für die DACH-Staaten (also Deutschland (D), Österreich (A), Schweiz (CH)) nach entgegenstehenden älteren Marken und zusätzlich in Deutschland nach entgegenstehenden älteren Firmen.

Sie erhalten einen schriftlichen Recherchebericht.

Wenn Sie sich angesichts des Prüfungsergebnisses entschließen sollten, die Marke anzumelden, werden wir ein sogenanntes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Sie entwerfen und anschließend das Markenanmeldeformular einreichen. Mit dem Anmeldetag wird dann der sogenannte Zeitrang Ihrer Marke feststehen, also unabhängig davon, wie lange das Amt anschließend noch für die Eintragung braucht.

Nach der Anmeldung wird einige Korrespondenz mit dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) nötig sein und auch die Gebührenzahlung. Auch diese Tätigkeiten sind vom Preis umfaßt.

Schließlich werden Sie die Eintragungsurkunde erhalten.

Allgemeine Informationen zu Markenanmeldungen in Deutschland

Mit folgenden Kosten sollte man rechnen

(am Beispiel einer für die EU zu schützenden Wortmarke für nur ein Produkt):

Amtsgebühren (900 € brutto=netto; fallen in jedem Fall an)
+ Recherchekosten (etwa 200 - 10.000 €, je nach Umfang)
+ Anwaltshonorar (etwa 100 - 10.000 €, je nach Bedarf)
= Summe i.H.v. 900 - 20.000 €


Zeitlich werden Ihnen die Kosten aber wohl genau in umgekehrter Reihenfolge entstehen:

  • vorab und von Beginn an die Anwaltskosten, nämlich für Beratung,

  • dann die Recherchekosten,

  • zuletzt die Amtsgebüren, die Sie erst einen spätestens einen Monat nach der Anmeldung zahlen müssen.

Was bedeuten all diese Begriffe?

Im Einzelnen:

1. Amtsgebühren

Die Amtsgebühren betragen mindestens 300 € (Grundgebühr) und damit kommt man bei den meisten Anmeldungen gut aus; nur wenn Sie Ihr Zeichen für viele verschiedene Produkte schützen lassen möchten oder falls Sie eine internationale Anmeldung anschließen möchten, entstehen höhere Amtsgebühren.

2. Recherchekosten und Anwaltshonorar

Recherchekosten und Anwaltshonorar finden Sie zum Teil getrennt angeboten, zum Teil in Service-Paketen zusammengefaßt. Hier müssen Sie sich zunächst klarmachen, welchen Service-Umfang Sie benötigen und was in den Angeboten enthalten ist (Achtung: die nachfolgenden Begriffe werden nicht immer einheitlich verwendet):

  • "Markenanmeldung"

    • Meint die Ausfertigung und Einreichung der Anmeldeunterlagen einschlieߟlich Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.

    • Das hilft Ihnen schon, wenn Sie sich nicht selbst mit den Anmeldeformularen beschäftigen möchten; aber wahrscheinlich benötigen Sie daneben weit mehr Beratung und vor allem auch noch eine Recherche nebst Auswertung; ich kann deshalb nicht empfehlen, einen Anwalt nur für das Ausfüllen der Formulare zu beauftragen, außer z.B. in Fällen ausländischer Anmelder, die Recherche und Beratung schon an anderer Stelle in Anspruch genommen haben.

  • "Beratung"

    • Meint die Beantwortung Ihrer Fragen zur Markenanmeldung und Hinweise auf Risiken und auf die zweckmäßigste Vorgehensweise.

    • Nur in seltenen Fällen kann auf eine umfangreiche anwaltliche Beratung gefahrlos verzichtet werden. Der Beratungsbedarf beginnt schon vor der Recherche, sofern Sie noch nicht wissen, ob die Marke überhaupt eintragungsfähig ist und nach welchen ähnlichen Produkten/Firmen Sie vorab recherchieren müssen (ein unüberlegter Auftrag an ein Rechercheunternehmen ist hinausgeworfenes Geld, denn es ist sinnlos, einen ohnehin untauglichen Begriff recherchieren zu lassen oder nach den falschen Produkten recherchieren zu lassen). Spätestens bei der Auswertung des Rechercheergebnisses sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.

  • "Identitätsrecherche" (gelegentlich auch "Screening" oder "Check" genannt)

    • Meint eine Prüfung in Register-Datenbanken, ob genau der gleiche Name dort schon registriert ist (und zwar für die gleichen oder ähnliche Produkte/Branchen).

    • Das ist ein nützlicher Schritt, um die klarsten Kollisionsfälle zu erkennen; man erkennt dadurch oft schon, ob sich die Kosten einer aufwendigeren Recherche überhaupt lohnen.

    • Aber Achtung: Es reicht nicht, wenn man nur auf den Namen schaut. Sinnvoll ist eine solche Grob-Recherche nur dann, wenn man gleichzeitig auch die Produktgruppen/Branchen betrachtet - sonst sagt es gar nichts: Viele Leute tippen ihren Wunschnamen einfach in irgendeine Datenbank oder irgendein Check- oder Screening-Tool im Internet ein; dann bekommen Sie eine Liste von "gleichen" Namen angezeigt oder eine Mitteilung, daߟ keine Namen gefunden wurden. Daraufhin sagen sie sich entweder:

      - wenn kein Name gefunden wurde: "Hurra, ich kann anmelden." (Falsch!) oder

      - wenn ältere Namen gefunden wurden: "Schade, ich mussŸ aufgeben." (Ebenso falsch!)

      Richtig ist: ein solches Check-Ergebnis bedeutet für sich genommen noch gar nichts - Sie müssen immer die Produkte/Branchen analysieren, für welche diese älteren Namen eingetragen sind (es kann sein, dassŸ sie völlig ungefährlich sind). Um eine eigene Analyse kommt man also auch bei der Identitätsrecherche nicht herum.

  • "Ähnlichkeitsrecherche"

    • Meint die Suche nach ähnlichen Zeichen. Meist werden externe Dienstleister damit beauftragt, die dann eine lange Liste aller aufgefundenen ähnlichen Zeichen abliefern, die wiederum der Anwalt für Sie auswerten sollte.

    • Der Nutzen ist nicht zu unterschätzen. Zwar bietet auch eine Ähnlichkeitsrecherche keine völlige Sicherheit, aber die meisten mir bekannten Kollisionsfälle hätten sich durch eine Vorab-Ähnlichkeitsrecherche vermeiden lassen.

    • WICHTIG: Die Ąhnlichkeitsrecherche darf sich nicht nur auf Marken (also Produktnamen aus den Markenregistern) erstrecken, sondern muss auch Firmen (also Unternehmensnamen aus den Handelsregistern) umfassen, denn auch Firmen können mit Marken kollidieren. Achten Sie beim Vergleich von Angeboten darauf, ob auch nach ähnlichen Firmen gesucht wird!

Auߟerdem sollten Sie bedenken, dass Ihre Markenanmeldung in verschiedenen Phasen scheitern oder auf Widerstand stoߟen kann. Sie sollten also klären, welche geringeren oder zusätzlichen Anwalts- und Recherchekosten anfallen, wenn

  • das Ergebnis der Vorab-Recherche ungünstig ausfällt und deshalb die Sache - mit einem anderem Zeichen - noch einmal von vorn begonnen werden muss oder

  • der Prüfer beim Patentamt die Marke oder das Produktverzeichnis bemängelt und darauf reagiert werden muss oder 

  • ein Dritter Widerspruch gegen Ihre Markeneintragung einlegt, weil er vermeintlich ältere entgegenstehende Rechte hat.

Weitere Informationen und praktische Tips finden Sie in meinem kostenlosen Ratgeber "Wie geht Markenschutz". Sie erhalten das PDF-Dokument in Sekunden an Ihre Mail-Adresse, wenn Sie die folgenden beiden Bestellfelder ausfüllen und dann auf "Bestellen" klicken.

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