Urheberrecht an Songtexten

Oft ist Urhebern unklar, ob auch für bestimmte Ergänzungen zu anderen Werken ein Urheberschutz entstehen kann. Zum Beispiel: Hat ein „Nur“-Songtexter ebenfalls Urheberrechte, also wenn die Texte auf Songs von bekannten Interpreten oder auf traditionelles Liedgut geschrieben wurden?

In den meisten Fällen wird das so sein. Das heißt, der Texter kann dann anderen verbieten, diese (neuen) Texte zu benutzen. Er kann sie gegen Bezahlung zur Verfügung stellen.

Muss man als Texter Sorgen haben, dass ein Anderer behauptet, der Text wäre aus seiner Feder entstanden? Das ist nie ganz auszuschließen und im Streitfall wird der wirkliche Texter beweisen müssen, dass er der wahre Urheber ist.

Noch eine Warnung: Wenn die zugrundeliegende Musik noch urheberrechtlich geschützt ist, dann darf man sie nicht ohne weiteres verwenden, auch nicht mit einem geänderten Text.


Eine Antwort zu “Urheberrecht an Songtexten”

  1. Gudrun Schickert sagt:

    Sehr geehrter Herr RA Kraus,

    zuerst einmal ganz herzlichen Dank für diese Seite , die Sie kostenlos anbieten. Diese Seite ist Spitze und ein solches Hilfs-Angebot findet man heute kaum mehr!
    Nun eine Frage zum Urheberrecht für Songwriter: Wie sieht es zum Beispiel aus bei einem Traditional, in meinem Fall „Ave Maria“ nach Franz Schubert?

    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Diese Seite ist Spitze.

    Mit freundlichen Grüßen
    Gudrun Schickert

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